Zwei Pferde sterben bei Großbrand in Unna Wie konnte es trotz Tierhalteverbots dazu kommen?

Pferde sterben bei Brand – Trotz Tierhalteverbots
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Als die Feuerwehr eintraf, waren sie bereits tot: Bei dem Brand vor knapp zwei Wochen auf einem Bauernhof in Unna ist nicht nur das Anwesen komplett zerstört worden, auch zwei Pferde kamen dabei ums Leben. Sie starben qualvoll in den Flammen. Dabei war dem Bewohner im Rahmen von Ermittlungen wegen Tierschutzverstößen untersagt worden, Tiere zu halten oder zu betreuen. Warum also mussten zwei Pferde sterben?

Gegen den Bewohner des Bauernhofs wird seit mindestens Anfang 2024 wegen nicht tierschutzgerechter Haltung von Tieren ermittelt. Die Verstöße waren im Januar bei einer Durchsuchung des Hofes in Vinning festgestellt worden. Mehr als 200 Tiere wurden im Verlauf der Ermittlungen beschlagnahmt, darunter etliche Hunde samt Welpen, Pferde, Schafe, Kaninchen und andere Kleintiere (wir berichteten).

Luftaufnahme eines bei einem Brand komplett zerstörten Bauernhofs in Unna
Erst aus der Luft zeigt sich das gesamte Ausmaß der Zerstörung. © Marvin Aleksa

Kreisveterinäramt kontrolliert Tierhalteverbote

Außerdem wurde dem mittlerweile 51-Jährigen ein vorläufiges Verbot der Tierhaltung, Tierbetreuung, des Tierhandels sowie des sonstigen berufsmäßigen Umganges mit Wirbeltieren aller Art erteilt, zunächst vom Kreisveterinäramt und im Rahmen einer zweiten Durchsuchung im Mai auch von der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW).

Wie konnte es also sein, dass auf dem Hof zwei Pferde standen? Grundsätzlich ist das Kreisveterinäramt dafür zuständig, Verbote dieser Art zu kontrollieren. „Das geschieht in der Regel anlassbezogen, etwa, wenn Tiere auf dem Hof gesichtet wurden“, teilte die Pressestelle des Kreises auf Nachfrage schriftlich mit. Hinweise darauf habe es nicht gegeben. Auch bei einer Kontrolle der Kreispolizeibehörde am 18. Februar seien keine Verstöße festgestellt worden. Dass auf dem Hof zwei Pferde gehalten wurden, sei demnach nicht bekannt gewesen.

Zwei Pferde waren „im Besitz eines Dritten“

Mittlerweile habe sich zudem herausgestellt, „dass die verbrannten Tiere im Besitz eines Dritten waren“, heißt es in der Antwort weiter. Diese hätten unter Umständen dort stehen dürfen, denn der Umgang mit Tieren sei an eine Person, nicht an einen Standort gebunden. „Teil der Ermittlungen muss jetzt sein, ob die Tiere durch den Besitzer selbst versorgt wurden“, so die Pressestelle.

Die Ermittlungen in dem Tierschutz-Skandal waren seinerzeit von der ZeUK NRW übernommen worden – „und die laufen weiterhin“, sagte Staatsanwalt Alexander Kilimann, nachdem bekannt geworden war, dass es sich bei dem abgebrannten landwirtschaftlichen Betrieb um ein- und denselben Hof handelt. Weitere Details konnte er zunächst nicht nennen.

Großteil der beschlagnahmten Tiere vermittelt

Fest steht, dass dem Beschuldigten abgesehen von der nicht tierschutzgerechten Haltung der Tiere, auch illegaler Welpenhandel, illegales Veranstalten von Reitveranstaltungen und ein Verstoß gegen das Tierarzneimittelgesetz vorgeworfen wird. Ob und wann Anklage erhoben wird, ist offen.

Dass der 51-Jährige seine Tiere zurückbekommt, ist allerdings mehr als unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte gemeinsam mit dem Kreisveterinäramt mehrere Versuche unternommen, ein neues Zuhause für Hunde, Pferde, Kaninchen und Co. zu finden – und das offensichtlich mit Erfolg. Wie der Kreis Unna mitteilte, seien mittlerweile alle Tiere, die hier in Obhut genommen wurden, vermittelt worden.

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