Haus mit alter Gaststätte wird in Unna zwangsversteigert Vom Gutachter gibt es eine Warnung

Haus mit alter Gaststätte wird zwangsversteigert: Warnung vom Gutachter
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Die Eckdaten sind vielversprechend: rund 190 Quadratmeter Wohnfläche, ein mehr als 1800 Quadratmeter großes Grundstück und ein großer Anbau – und das zu einem vergleichsweise kleinen Preis. Das Wohnhaus am Afferder Weg, das am Unnaer Amtsgericht zwangsversteigert werden soll, ist aber mit Vorsicht zu genießen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter aus Menden.

Ehemalige Gaststätte „Zum Lindenwirt“

Demnach wurde das Haus in den 1940er oder 1950er Jahren gebaut und befinde sich in einem verwahrlosten Unterhaltungszustand „mit einer Vielzahl von Abfall und Müll“.

In dem 1985 errichteten Anbau war offenbar die Gaststätte „Zum Lindenwirt“ ansässig. 2005 wurde laut Gutachten die Küche erweitert, 2009 ein zusätzlicher Abstellraum gebaut. Die Gaststätte ist jedoch seit Jahren geschlossen. Zurück geblieben sind eine Nutzfläche von 117 Quadratmetern.

Interessenten kaufen die Katze im Sack

Und unklar ist, ob die Räumlichkeiten der Gaststätte als Wohnraum genutzt werden können. Dafür bedürfe es einer Nutzungsänderung bei der Stadt Unna, heißt es im Gutachten, das online auf der Seite des Amtsgerichts einsehbar ist.

Interessenten kaufen dennoch die Katze im Sack: Eine Innenbesichtigung des Gebäudes sei nicht möglich gewesen, so der Gutachter. Er gibt zu bedenken: „Der verständige Erwerber wird jedoch berücksichtigen müssen, dass durch die fehlende Innenbesichtigung Risiken bezüglich des baulichen Zustands im Innenbereich bestehen.“ Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Baumängel und Bauschäden vorhanden sind.

Über dem Eingang des Unnaer Amtsgerichts ist der Schriftzug "Amtsgericht zu lesen".
Interessenten können am Mai am Amtsgericht in Unna ein Gebot für die Immobilie abgeben. © Jana Peuckert (Archiv)

Für den Käufer ergebe sich laut Gutachter folgendes Problem: Eine Sanierung erscheine aufgrund des Alters und Zustandes des Gebäudes unwirtschaftlich. Unter normalen Umständen mache ein Abriss mit anschließendem Neubau Sinn. „Dies würde jedoch bedeuten, dass in dem Fall wahrscheinlich der Bestandsschutz wegfiele, weil es sich um eine Baufläche im Außenbereich handelt, auf der nur privilegierte Bauvorhaben rechtlich zulässig sind.“ Das bedeutet: Ob auf dem Grundstück ein Neubau errichtet werden darf, ist fraglich.

Den Verkehrswert legt der Gutachter auf 215.000 Euro fest. Das Gros ergibt sich aus dem Bodenrichtwert. Bei den Gebäuden geht er bei der Bewertung davon aus, dass diese nicht genutzt werden können. Das Wohnhaus schätzt er dementsprechend auf 10.000 Euro, den Anbau auf 15.000 Euro.