Die Wiesbadener ABO Wind AG plant den Bau von zwei Windrädern im Außenbereich von Hemmerde. Dass der Kreis Unna dafür die Genehmigung verweigert, hielt das Verwaltungsgericht für falsch. Der juristische Streit ist aber noch nicht beigelegt.
Kreis Unna prüft Berufung
Im August hatten die Richter in Gelsenkirchen festgestellt, die Gründe des Kreises Unna für die Ablehnung des Bauvorhabens seien nicht ausreichend. Der Kreis müsse erneut über den Bauantrag entscheiden. Im Kreishaus allerdings wird zunächst noch abgewogen, ob man dieses Urteil akzeptiert. Der Kreis Unna hat noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dies werde zur Zeit geprüft, erklärte Kreissprecherin Leonie Joost. Weitere Auskünfte gebe man derzeit nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Bauantrag sechs Jahre alt
Die nächste Instanz, die entscheiden würde, wäre das Oberverwaltungsgericht. Nun läuft eine Frist ab: Bis zum 25. September kann der Kreis Unna Berufung einlegen.
Der Kreis hatte unter anderem damit argumentiert, dass der Unnaer Flächennutzungsplan Windkraft-Konzentrationszonen vorsieht, die nicht in Hemmerde sind. Außerdem sprächen Landschafts- und Artenschutzgründe gegen das Projekt.
Das Windkraft-Unternehmen zeigte sich nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zuversichtlich, seine Planung in Unna umsetzen zu können. Den Antrag gestellt hatte das Unternehmen schon vor sechs Jahren.