
WfU-Fraktionschefin Ingrid Kroll will den Wahlprüfungsausschuss einberufen lassen, damit dieser seine Entscheidung zur Gültigkeit der Kommunalwahl 2020 korrigiert. Sie sei damals auf Grundlage falscher Angaben erfolgt, so Kroll. © Udo Hennes
Mit Betrug in den Rat: „Wir für Unna“ will die Wahlprüfung wiederholen
Politik
Ist der Fall Meinolf Schmidt ein Ärgernis, das Unna nun zu tragen hat? Das Rathaus stellt es so dar. Doch es kommt Zweifel auf, ob man Schmidt sein erschlichenes Ratsmandat wirklich lassen muss.
Die Ratsfraktion von „Wir für Unna“ meldet Zweifel an der rechtlichen Bewertung an, die das Rathaus zum „Fall Schmidt“ abgibt. Obwohl inzwischen erwiesen ist, dass die Kandidatur von Schmidts Freien Wählern 2020 auf falschen eidesstattlichen Versicherung beruht hat und Schmidt dafür zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist, müsse man das Ergebnis dieser Wahl inzwischen akzeptieren, heißt es seitens der Stadt.
WfU nimmt diese Einschätzung zur Kenntnis, mag ihr aber keinen Glauben schenken. „Diese Auffassung teilen wir nicht“, heißt es nun in einem Antrag der Fraktion an den Rat. Und: „Mit der jetzt tatsächlichen vorliegenden Beweislage des Betruges beantragen wir den Wahlprüfungsausschuss einzuberufen, um über eine neue Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Zielsetzung der Aberkennung des Wahlergebnisses der FW abstimmen zu können.“
Letztlich habe Meinolf Schmidt gleich zweimal bewusst gelogen und getäuscht, um in den Stadtrat zu kommen, erläutert die WfU: Zunächst mit einer Kandidatur ohne Aufstellungsversammlung in der Partei, dann aber auch, als ihn die Stadtverwaltung vor der Wahlprüfung 2020 noch einmal mit den schon aufkommenden Zweifeln an der Korrektheit der Kandidatur konfrontiert hatte. Schmidts Beteuerung gegenüber der Stadt habe dafür gesorgt, dass auch der Wahlprüfungsausschuss seinen Beschluss auf falschen Tatsachen treffen musste.
Ob nun tatsächlich ein weiteres Mal der Wahlprüfungsausschuss zusammentritt, um seine Einschätzung aus dem Jahr 2020 zu korrigieren, bleibt allerdings unklar. Die Stadtverwaltung verwies zuletzt auf einen Rechtsgrundsatz, der die „Gültigkeit der Wahl“ schütze, wenn das Prüfverfahren erst einmal abgeschlossen ist.
Erneute Wahlprüfung vielleicht selbst ein Rechtsverstoß
In einem halbwegs vergleichbaren Streitfall habe ein Gericht bereits bestätigt, dass eine bereits für gültig erklärte Wahl nachträglich nicht mehr zu beanstanden ist, selbst wenn neue Erkenntnisse Fehler nachweisen. Logische Konsequenz ist, dass ein „Korrekturbeschluss“ des Wahlprüfungsausschusses selbst als unrechtmäßig eingestuft werden könnte und wohl von Bürgermeister Dirk Wigant beanstandet werden müsste.
Der Antrag von „Wir für Unna“ ist nicht der einzige aus dem politischen Raum, der darauf abzielt, FW-Mann Meinolf Schmidt das Mandat zu entziehen. Die Freie Liste schlägt vor, dass der Rat Schmidt zum freiwilligen Verzicht auffordern könne. Doch auch dieser Antrag muss nach Einschätzung Wigants juristisch bewertet werden, bevor eine politische Beratung anlaufen kann.
Verwurzelt und gewachsen in der Hellwegbörde. Ab 1976 Kindheit am Hellweg in Rünthe. Seit 2003 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Hat in Unna schon Kasernen bewacht und grüne Lastwagen gelenkt. Aktuell beäugt er das politische Geschehen dort und fährt lieber Fahrrad, natürlich auch auf dem Hellweg.
