Strafsteuer für freies Bauland Warum Unna vor einer möglichen Einkommensquelle zurückscheut

„Strafe“ für freies Bauland: Vor der Grundsteuer C scheut Unna zurück
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Das „ABC“ der Grundsteuern wird im kommenden Jahr fortgeschrieben. Neben der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke gibt es ab 2025 eine Grundsteuer C – zumindest dort, wo sich die Kommunen für eine Einführung entscheiden.

In Unna lässt die Stadtverwaltung deutliche Zurückhaltung erkennen, was die neue Steuerart angeht. Dabei verhieße die zunächst einmal zwei Vorteile. Die Grundsteuer C gilt gewissermaßen als „Strafsteuer“ für Grundstücke, die noch nicht bebaut sind, aber durchaus bebaut werden könnten. Neben zusätzlichen Einnahmen soll dies eine „Mobilisierung baureifer Grundstücke“ bewirken.

Die Idee des Gesetzgebers: Wenn eine Fläche Kosten verursacht, steigt das Interesse der Eigentümer, Erträge damit zu erzielen. Mit Blick auf das geplante Baulandprogramm der Stadt könnte dies von Vorteil sein.

Aktuelle Grundsteuerreform hat viel Mühe bereitet

Allerdings ist die Grundsteuer C offenbar nur schwer handhabbar. Was sie brächte, ist ebenso schwer abzuschätzen wie der Arbeitsaufwand, den es bräuchte, um sie einzuführen. Zumindest bei letzterem geht die Stadt davon aus, dass er hoch sein könnte – beruhend auf den Erfahrungen mit den aktuellen Umstellungen bei der Grundsteuer A und B.

Unna sucht dringend neues Bauland und rückt dabei auch Flächen wie diese an der Klopstockstraße in den Fokus. Die Grundsteuer C könnte einen Beitrag dazu leisten, bereits baureife Flächen an den Markt zu bringen, die noch brach liegen.
Unna sucht dringend neues Bauland und rückt dabei auch Flächen wie diese an der Klopstockstraße in den Fokus. Die Grundsteuer C könnte einen Beitrag dazu leisten, bereits baureife Flächen an den Markt zu bringen, die noch brach liegen. © Udo Hennes

Sämtliche Flächeneigentümer, die in diese Kategorien fallen, mussten sich in den zurückliegenden Jahren beim Finanzamt melden, das neue Bemessungsgrundlagen für das spätere „Hebeln“ mit den städtischen Hebesätzen festgelegt hat.

Unna hatte danach ordentlich zu tun, um den eigenen Datensatz entsprechend anzupassen. Um die Frage zu klären, wie sich die Grundsteuerreform in Unna auswirken würde, setzte die Stadt zunächst auf eine Stichprobe, für die Verwaltungsmitglieder Daten ihrer privaten Wohnimmobilien zur Verfügung stellten.

Was die Grundsteuer C bringen könnte, ist unklar

Vorläufige Erkenntnis ist, dass Gewerbebetriebe wohl ab 2025 weniger Grundsteuer zahlen müssen, ein Teil der Wohngrundstücke aber erheblich stärker belastet würde. Die genauen Hebesatzhöhen stehen allerdings noch nicht fest.

Das Interesse daran, nach dieser Umstellung auch noch eine Grundsteuer C einzuführen, ist deshalb im Unnaer Rathaus anscheinend gering. Die Möglichkeit sei natürlich bekannt, doch konkrete Überlegungen gebe es nicht, heißt es aus dem Büro des Bürgermeisters.

Die Kreisstadt Unna habe die Gruppe der baureifen Grundstücke nicht katalogisiert. Entsprechende Flächen müssten ermittelt und elektronisch erfasst werden, bevor Gedanken darüber angestellt werden könnten, ob und wie stark man sie belastet. Eine solche Aufstellung dürfte Wochen in Anspruch nehmen, vermutet die Verwaltung. Was eine Grundsteuer C der Stadt einbringen und die Eigentümer kosten könnte, sei derzeit nicht absehbar.