Stadtbetriebe Unna appellieren Laub- und Grünschnitt nicht an der Straße entsorgen

Stadtbetriebe appellieren: Laub nicht nur auf die Straße fegen
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Der Sommer neigt sich so langsam seinem Ende entgegen und Herbstzeit ist Laubzeit. Für die Stadtbetriebe Unna ein Grund, daran zu erinnern, dass das Laub auf Gehwegen von den Anwohnern entsorgt werden muss.

Prinzipiell gilt laut Satzung der Stadt Unna für die Straßenreinigung: Alle Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, die Gehwege, die direkt an ihrem Grundstück verlaufen, sauber zu halten. Darunter fällt im Winter das Freischaufeln von Schnee, ggf. das Streuen, besonders im Herbst das Entsorgen von Laub und auch sonst ganzjährig das Entsorgen von Kehricht. Nicht zuletzt zum Wohle von Mitbürgern, die ‚nicht mehr so gut zu Fuß‘ sind, aber auch, um das Verstopfen der Kanalisation zu vermeiden.

Je nach Mietvertrag übertragen viele Grundstückseigentümer und Vermieter diese Reinigungspflicht auf die Mieter bzw. Anwohner.

Stadtwerke helfen auch mit: Kehrmaschinen, Laubbläser und Servicehof

Zusätzlich zu dieser Bürgerpflicht sind die Stadtwerke unterstützend mit Kehrmaschinen und Laubbläsern unterwegs, vor allem in Alleen, die viel Laub produzieren.

Aus Erfahrung erinnern die Stadtbetriebe zusätzlich daran, Laubhügel nicht als Ablageorte für Grünschnitt oder sonstigen Müll zu missbrauchen. Diese würden die Kehrmaschinen verstopfen.

Zusätzlich bieten die Stadtwerke ab dem 1. September an, gesammeltes Laub am Servicehof an der Viktoriastraße abzugeben. Dessen Öffnungszeiten lauten: dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr. Weitere Informationen zum Servicehof finden sich unter www.stadtbetriebe-unna.de.