Die Debatte um ein mögliches Handyverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Entfacht wurde sie durch ein geplantes Handyverbot an hessischen Schulen. Nun hat auch NRW reagiert und das Schulministerium fordert die Schulen auf, bis Herbst 2025 eigenverantwortlich Konzepte zum Umgang mit Handys zu erarbeiten.
Die Werner-von-Siemens-Gesamtschule in Unna arbeite seit mehr als einem Jahr an einem möglichen Konzept, wie Schulleiter Ludger Kloer erklärt. Dazu gab es insgesamt drei Schulkonferenzen, bei denen das mögliche Vorgehen nicht nur schulintern evaluiert wurde. Kollegium, Eltern- und die Schülervertretung wirkten bei den wichtigsten Fragen zusammen. „Es war uns sehr wichtig, gemeinsam mit den Eltern und Schülern klare Definitionen herauszuarbeiten, anhand derer man sich beim Umgang mit Handys verbindlich orientieren kann“, beschreibt Kloer.

Klar definierte Regeln sollen für Verbindlichkeit sorgen
Nach der dritten Konferenz habe sich eine favorisierte Verordnung herauskristallisiert, die vor allem auf ein soziales Miteinander und Eigenverantwortung setze, so der Schulleiter.
Dabei sind die Regeln, die greifen könnten, klar definiert: Für Schüler der Sekundarstufe I ist die Nutzung des Handys auf dem gesamten Schulgelände und zu jeder Zeit tabu. Schüler der Oberstufe dürfen die digitalen Endgeräte lediglich in Freistunden und Pausen in den Pausenräumen oder auf dem Neben-Schulhof der Oberstufe nutzen. Dies solle vor allem verhindern, dass Handys in Sichtweite von Schülern der Unterstufen genutzt würden.
Innovative Lösung bei Verstoß
Bei Missachtung der Regeln favorisiert die Gesamtschule die Idee, sogenannte schuleigene Handytaschen einzusetzen. Dabei handelt es sich um Taschen, in die das Handy bei Regelverstoß gelegt werden muss. Diese Taschen werden den Schülern magnetisch verschlossen zurückgegeben. Entriegelt werden können diese nur im Schulsekretariat. Dort wird dann auch der Name des Schülers erfasst.
„Diese Möglichkeit der Entziehung der Geräte entlastet die Lehrkräfte, die keine Zeit für die Erfassung der Namen oder für Diskussionen aufwenden müssen und sie sorgt auch dafür, dass die Schülerinnen und Schüler selbst die Verantwortung für die Aufbewahrung ihres Smartphones tragen“, erläutert Ludger Kloer. Handeln die Lernenden mehr als einmal zuwider, sollen weitere disziplinarische Maßnahmen folgen.

„Keine Umsetzung von heute auf morgen, sondern Heranführung“
In der Woche, bevor das empfohlene Konzept greifen soll, plane man auch eine Themenwoche rund um das Thema Smartphone. Ziel ist es, sich der eigenen, privaten Handynutzung bewusst zu werden und diese zu reflektieren. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch die Risiken, die mit einer zu hohen Mediennutzung einhergehen können, herausgestellt werden. Auch der Unterricht solle sich innerhalb dieser Woche um das Thema drehen, um es präsent zu halten, so Kloer.
Gleichzeitig dazu hat die Schule mit der Eltern- und Schülervertretung Alternativangebote evaluiert, die einer Handynutzung prophylaktisch entgegenwirken sollen. Tischtennisplatten, mehr Fuß- und Basketbälle sollen den Schülern eine aktive Pause ermöglichen, sodass der Gedanke ans Smartphone in weite Ferne rückt.
Es brauche auch Ausnahmeregelungen
Schüler, die unter Diabetes leiden und die ihr Handy beispielsweise zur Überprüfung des Blutzuckers benötigen, dürfen dieses natürlich weiterhin nutzen. „Diesen Schülern kommt eine besondere Verantwortung zu und dessen sind sie sich auch bewusst“, erläutert der Schulleiter zuversichtlich. Aber auch in Ausnahmefällen dürfen Schüler nach Rücksprache mit der Lehrkraft das Handy im Klassenraum nutzen.
Noch steht nicht fest, wann genau das neue Konzept eingeführt wird. Das hänge auch von der Lieferung der speziellen Handytaschen ab, die zum Einsatz kommen sollen.