Neue Regeln für Bebauung an der Bornekampstraße Pläne der Stadt liegen jetzt öffentlich aus

Neue Regeln für Bebauung an der Bornekampstraße: Pläne liegen aus
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 29. November den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße/Bergpfad“ zu veröffentlichen. Ziel der Stadt ist es, den Charakter des Wohngebiets mit seinen freistehenden alten Häusern und großen nicht vollständig bebauten Grundstücken sowie auch Grünflächen zu erhalten.

Zudem werde „vor dem Hintergrund einer Nachfrage nach Wohnraum in der Kreisstadt Unna die behutsame Weiterentwicklung des Plangebiets thematisiert“, heißt es vonseiten der Stadt zum Bebauungsplan.

Das Plangebiet liegt südlich der Unnaer Innenstadt. Sein Geltungsbereich umfasst fast den gesamten Bereich zwischen Südring, Bornekampstraße, dem von der Bornekampstraße abzweigenden südlichen Stichweg und dem Bergpfad.

Festsetzung der Nutzung

Die Gebiete entlang der Bornekampstraße und des Bergpfads, die fast ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt werden, sollen als reines Wohngebiet festgesetzt werden. Der zum Südring ausgerichtete Bereich, in dem eine gemischte Nutzung bereits vorhanden ist und auch weiterhin angestrebt wird, soll als Mischgebiet festgesetzt werden.

Wie bereits berichtet, soll im gesamten Plangebiet nur eine moderate Nachverdichtung erfolgen. So ergeben sich etwa Regeln für Veränderungen im Gebäudebestand und das Bauen in zweiter Reihe. Eine großmaßstäbliche Bebauung mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, die nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wird ausgeschlossen, teilt die Stadt weiter mit. Entlang des von der Bornekampstraße abzweigenden Stichwegs werden neben möglicher moderater Nachverdichtung auf geeigneten bestehenden Grundstücken Baumöglichkeiten auf einer Wiese geschaffen.

Sicherung des inneren „Grünkorridors“

Der Blockinnenbereich ist insbesondere im südlichen Teil des Plangebietes durch größere zusammenhängende Flächen mit großkronigem Baum- und dichtem Gehölzbestand geprägt. Aufgrund seiner Bedeutung für Flora und Fauna wie auch für das Klima soll dieser in sich geschlossene Bereich in großen Teilen erhalten bleiben.

Zum Schutz des Bestandes werden rund 10.500 Quadratmeter als private Grünfläche mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzt. Bauvorhaben werden hier ausgeschlossen. Darüber hinaus werden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, die zum Erhalt der Gehölzstrukturen in den heute als Hausgärten genutzten Bereichen beitragen.

Das Planverfahren für Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße / Bergpfad“

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung, dem Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 15. Dezember bis einschließlich 26. Januar aus.

Er ist auf der Internetseite https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren veröffentlicht. Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Bereich 61 – Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Eine Außenansicht des Unnaer Rathauses von der Innenstadt aus fotografiert.
Im Unnaer Rathaus liegen Unterlagen zum Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße / Bergpfad“ aus. © Linus Budde

Anregungen und Stellungnahmen können Unnaer während der Veröffentlichungsfrist abgegeben. Sie sollten im Idealfall per E-Mail an bauleitplanung@stadt-unna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Kreisstadt Unna, Dezernat 3/ Bereich 61 – Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna, per Fax (Faxnummer (02303)103-608, ab dem 1. Januar 2024 (02303)103-6198 oder zur Niederschrift abgegeben werden.

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