Mit der Lizenz zum Falschparken Bürger rügen schlechtes Vorbild des Unnaer Ordnungsamtes

Mit der Lizenz zum Falschparken
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Vielleicht ist es ein Zufall, vielleicht liegt es an der Diskussion über ein Falschparkerproblem in Uelzen und den Rat des Ordnungsamtes an die Bürger, gerne auch zur Jedermannsanzeige zu greifen: Mehrfach schilderten Leser unserer Zeitung in den zurückliegenden Tagen Fälle, in denen sie am liebsten der Obrigkeit ein „Knöllchen“ ausgestellt hätten.

Zwei der Hinweisgeber untermauerten ihre Berichte sogar mit Fotobeweisen, die zeigen sollen, dass auch das Ordnungsamt selbst gegen Regeln für das Parken verstößt. Kritisiert wird dabei auch ein schlechtes Vorbild, das die Kräfte der Stadt damit abgebe. Tenor: Wer Regelverstöße anderer ahndet, sollte selbst bestrebt sein, korrekt zu handeln.

Parken auf Fußgängerflächen und gegen die Fahrtrichtung

So werde der Einsatzbulli des Ordnungsamtes im Rathausumfeld regelmäßig an Stellen geparkt, für die Schilder eindeutig nicht nur ein Park-, sondern ein Halteverbot ausweisen. Mitunter stehe das Fahrzeug zudem auch noch gegen die Fahrtrichtung.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine solche Kritik an unsere Redaktion herangetragen wird. Bereits im April kritisierte ein Hinweisgeber das Fahren und Parken des Ordnungsamtes in der Fußgängerzone. Seinerzeit erklärte die Pressestelle des Rathauses diese Praxis damit, dass das Ordnungsamt mit einem Sonderparkausweis ausgestattet sei – ähnlich dem, den übrigens auch die Wochenmarkthändler vorweisen können, wenn sie ihre Verkaufswagen in die Innenstadt hinein oder aus ihr herausbefördern.

Die StVO gibt der Polizei Sonderrechte, dem Ordnungsamt nicht

Ein wenig hat sich die Qualität der Kritik aber seitdem verändert. Dass sie häufiger vorgetragen wird, mag der aktuellen Präsenz des Themas Falschparken geschuldet sein. Aber auch in der Sache gehen die Hinweisgeber schärfer vor. „Wenn die Stadt von Sonderrechten spricht, ist sie einfach der Lüge zu überführen. Ein Blick in Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung reicht“, erklärte einer von ihnen.

Dasselbe Fahrzeug an einem anderen Standort: Diesmal ist der Einsatzbulli des Ordnungsamtes zudem entgegen der Fahrtrichtung eingeparkt, was zwei unnötige Querungen des Gegenverkehres bedeutet, wie ein anderer Hinweisgeber anmerkt.
Dasselbe Fahrzeug an einem anderen Standort: Diesmal ist der Einsatzbulli des Ordnungsamtes zudem entgegen der Fahrtrichtung eingeparkt, was zwei unnötige Querungen des Gegenverkehres bedeutet, wie ein anderer Hinweisgeber anmerkt. © Privat

Völlig falsch ist dieser Hinweis nicht. Jener Paragraf 35 regelt Sonderrechte für bestimmte Institutionen, etwa die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Zolldienst. Kommunale Ordnungsbehörden hingegen fehlen in der Auflistung.

Und: Dem Wortlaut der StVO nach dürfen „Sonderrechte (...) nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“. Besagter Hinweisgeber deutet diesen Satz so, dass Falschparken bei eiligen Einsätzen natürlich statthaft ist, aber in den Bereitschaftszeiten dazwischen von den Beamten durchaus ein ordnungsgemäßes Abstellen des Fahrzeuges zu erwarten wäre.

Stadt verweist auf die Einsatzbereitschaft der Behörde

Was die Argumentation des Bürgers vielleicht abschwächt, ist der Umstand, dass sich die Stadt eben nicht auf die Sonderrechte nach Paragraf 35 der StVO beruft, sondern auf die stadteigene Genehmigung. „Grundsätzlich gilt der Paragraf 35 StVO nicht für das Ordnungsamt“, bestätigt auch die Pressestelle der Stadt auf Anfrage. „Aus diesem Grund wird ein Sonderparkausweis ausgestellt.“

Üblicherweise würde der Einsatzbulli des Ordnungsamtes unterhalb des Rathauses oder des Katharinenhofes auf dem Seitenstreifen geparkt. Sollte dort kein Platz sein, würde die gepflasterte Fläche unterhalb der Treppenanlage vom Bahnhof in die Innenstadt gewählt.

Die Stadt unterstreicht dabei die Notwendigkeit, den Wagen auch im vermeintlichen Ruhezustand nah am Rathaus abzustellen, „um die ständige Einsatzbereitschaft der Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes sicherzustellen“, wie die Pressestelle mitteilt. „Die Kollegen machen dann nicht Pause, sondern sind auch zu Besprechungen im Rathaus. Eine Behinderung ist an dieser Stelle nicht zu erkennen.“