Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft tritt, ermöglicht Menschen in Deutschland, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unkompliziert zu ändern. Auch in der Kreisstadt Unna liegen die ersten Anmeldungen vor. Es gibt bereits 19 Anfragen beim Standesamt Unna, teilt Stadtsprecherin Anna Gemünd auf Anfrage mit.
„Wie viele Erklärungen dem Standesamt Unna als registerführendes Standesamt von anderen Standesämtern zugehen, kann aktuell nicht gesagt werden“, heißt es aus dem Rathaus weiter.
Das Standesamt Unna erhebe eine Gebühr von 45 Euro für die Änderung des Geschlechts. Die Kosten würden sich zusammensetzen aus 15 Euro für die Anmeldung und 30 Euro für die Erklärung. „Da jeder Standesbeamte seine Termine selbst plant, können Termine für Vorsprachen mit den Kunden innerhalb einer Woche realisiert werden“, so Gemünd. Dies gelte im Übrigen nicht nur für Anfragen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz.
Da das Standesamt Unna seit dem 1. August nur 19 Anmeldungen entgegengenommen hat, könnte es ab dem 1. November zu weiteren Anmeldungen kommen, vermutet die Stadt Unna, so Sprecherin Anna Gemünd.