In Unna-Königsborn hadern Mieter weiterhin mit dem Wohnungsunternehmen Vivawest. Im Herbst hatten sie mit einem langwierigen Heizungsausfall zu kämpfen. Nun fordern sie das Geld, das ihnen versprochen wurde.
Defekt im Heizwerk
Am 1. Oktober 2023 fiel die Heizung aus, erst am 18. Oktober ging sie wieder in Betrieb: Ein Defekt in einem Heizwerk betraf im Herbst die Bewohner von Mietwohnungen an der Grillo- und der Hermannstraße. Betroffene schätzten den Umfang des Problems auf 50 Wohnungen, in denen die Heizkörper schlicht kalt blieben. Den Bewohnern stehen finanzielle Entschädigungen zu. Aber bisher wussten sie nicht, wann sie sie erhalten.
Mietminderung und Stromkostenerstattung
Vivawest hatte noch im Oktober angekündigt, dass betroffenen Mietern eine Mietminderung zustehe, außerdem eine Erstattung von Kosten, die für Beschaffung und Betrieb von Heizgeräten entstanden sind. Mieter Helmut Bräckelmann berichtete nun, er habe das Unternehmen im November per Einschreiben zu dieser Erstattung aufgefordert. Er hatte Heizlüfter in Betrieb: insgesamt 144 Stunden bei einer Leistung von 2000 Watt. Je nach Stromtarif müsste dies nach Schätzung der Redaktion zusätzlichen Stromkosten in einer Größenordnung um 100 Euro entsprechen. Außerdem wolle er eine Mietminderung von 20 Prozent geltend machen, so Bräckelmann.
Er habe bisher aber von Vivawest überhaupt keine Rückmeldung erhalten, berichtete der Königsborner verärgert. „Da kümmert sich niemand drum.“
Vivawest: Gutschrift im Februar
Vivawest-Unternehmenssprecher Jens Rospek erklärte nun auf Anfrage unserer Redaktion, man könne Bräckelmanns Anschreiben bestätigen. Und: Die Mietminderung sei „in Arbeit“. „Der entsprechende Betrag wird Herrn Bräckelmann und allen weiteren betroffenen Mietern in den kommenden Tagen gutgeschrieben und entsprechend bei der Februar-Miete berücksichtigt“, so Rospek.

Mieter müssen sich melden
Mieter, denen zusätzliche Stromkosten durch den Einsatz von Heizlüftern entstanden sind, sollen sich bei Vivawest melden, über das Kundenportal „oder die weiteren bekannten Kanäle“, so Rospek. „Die Erstattung etwaiger Strommehrkosten erhalten zunächst ausschließlich die Mieter, die unser Angebot, Heizlüfter leihweise zur Verfügung zu stellen, angenommen haben. Sollten Mieter eigene Heizlüfter eingesetzt haben, können wir erst aktiv werden, wenn die Mieter uns über zusätzlich entstandene Kosten informieren.“
Rospek ergänzt seine Antwort um eine Bitte um Entschuldigung für die längere Bearbeitungszeit. „Unser Anspruch ist und bleibt es, die Anliegen unserer Mieter so schnell und so gut wie möglich zu bearbeiten.“