Knöllchen trotz Parkausweis Sperr-Aktion der Stadt Unna sorgt für Verärgerung

Parkverbot wird für Anwohner zur teuren Überraschung
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„Ein tolles Beispiel, wie mit den Bürgern der Stadt umgegangen wird“, kommentiert Jessica Mense. Die Unnaerin hat nach der Rückkehr aus dem Urlaub eine ärgerliche Überraschung entdeckt: in Form eines Knöllchens an ihrem Auto.

Der Wagen parkte an der Mozartstraße auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz. Dieser darf nur von Anwohnern mit einem entsprechenden Ausweis beziehungsweise einer Vignette am Wagen genutzt werden. Mense hat einen solchen Parkausweis, für den sie 130 Euro Jahresgebühr bezahlt habe.

Als Jessica Mense in den Urlaub fuhr, ließ sie ihren Wagen guten Gewissens auf dem Parkplatz zurück. Als sie nun aber zurückkehrte, stand er plötzlich im absoluten Halteverbot. Das Auto hatte sich nicht bewegt, aber die Stadt Unna kurzfristig die Beschilderung verändert.

Ein Auto parkt am Straßenrand der Mozartstraße in Unna kurz hinter einem Halteverbotsschild.
An mehreren Stellen entlang der Mozartstraße wurden die Halteverbotsschilder installiert. © Privat

Halteverbot und Strafzettel

Entlang der Mozartstraße wurden provisorische Halteverbotsschilder aufgestellt, gültig ab dem 7.11., wie darunter vermerkt ist. Der Grund sind Baumpflegearbeiten, erklärte Stadtsprecherin Anna Gemünd. Damit die Straßenbäume beschnitten werden können, müssen die Autos weg.

Dies sei nicht vorab in irgendeiner Form bekannt gegeben worden, sagt die Anwohnerin Jessica Mense.

Natürlich seien gleich am 7.11. Strafzettel an allen parkenden Autos befestigt worden. „Man hätte ja grundsätzlich vielleicht jemanden mal mit Zetteln ausstatten können und letzte Woche durch die Straße schicken, damit die Anwohnerparkausweis-Besitzer und andere Bescheid wissen“, sagt die Betroffene. Ihr Knöllchen werde sie unter Hinweis auf ihren Urlaub erst einmal nicht bezahlen, kündigt die Unnaerin an. „Mal sehen, was passiert.“

Parker dürfen nicht vertrauen

Was sehr wahrscheinlich passieren wird, ist eine Zahlungserinnerung. Das ist einer Antwort der Stadt Unna auf unsere Anfrage zu der Thematik zu entnehmen. „Parker im öffentlichen Straßenraum dürfen nicht darauf vertrauen, dass das Parken dauerhaft erlaubt ist“, heißt es in der Antwort-E-Mail.

Die Stadt erklärt, Halteverbotsschilder müssten in solchen Fällen mit vollen drei Tagen Vorlaufzeit aufgestellt werden. Das sei auch so geschehen an der Mozartstraße. Sprich: Rechtzeitig angekündigt wurde das Halteverbot nach Ansicht der Stadt Unna.

Sogar Abschleppen rechtmäßig

Danach sei sowohl eine Verwarnung als auch ein Abschleppen rechtmäßig. Dies sei mit Urteilen auch schon bestätigt worden, unter anderem vom Bundesverwaltungsgericht, wie es weiter aus dem Rathaus heißt. Tatsächlich gibt es ein entsprechendes letztinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2018, das dem Fall aus Unna stark ähnelt (Aktenzeichen: 3 C 25.16). Auch Inhaber von Anwohnerparkausweisen müssten die Knöllchen bezahlen. „Auch mit einem Ausweis darf man nicht im absoluten Halterverbot stehen“, stellt die Stadt Unna fest.

Stadt rät zu Auto-Aufpasser

Drei Tage Vorlaufzeit für die Umwandlung eines Parkstreifens in eine Halteverbotszone sind also korrekt. Aber dass Menschen einmal länger als drei Tage wegfahren, kommt ja durchaus vor. Eine urlaubsbedingte Abwesenheit lässt die Stadt aber wohl nicht als Entschuldigung gelten.

Vielmehr sollten Urlauber damit rechnen, dass ihr Auto auch einmal weg muss: Die Stadtverwaltung rät dazu, dass Halter „immer einer Person des Vertrauens den Autoschlüssel während einer längeren Urlaubsabwesenheit übergeben“. Und weiter: „Diese Person sollte den Bereich des geparkten Autos während der Abwesenheit regelmäßig im Blick behalten und das Auto gegebenenfalls umparken, um keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen.“