In fünf Kitas in Unna, Bergkamen, Fröndenberg und Holzwickede will der Evangelische Kirchenkreis ab dem nächsten Kindergartenjahr insgesamt fünf Gruppen abbauen. Begründet wird der Schritt mit einer mangelnden Finanzierung durch das Land NRW – das von Josefine Paul (Grüne) geleitete Familienministerium reagiert jetzt auf diesen Vorwurf.
Der Kirchenkreis hatte in seinen Pressemitteilungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kirchensynode den eigenen Anteil an der Kita-Finanzierung in Höhe von rund 1 Millionen Euro – oder 10,5 Prozent des Kirchenhaushaltes – nicht gekürzt habe. Mehrfach ist ebenso betont worden, dass „fehlende Landesmittel“ Unterfinanzierung und Platzabbau zur Folge hätten. Die Kinderarche am Nordring in Unna wird 2025 ganz aufgegeben.
Kindpauschalen um fast 10 Prozent erhöht
Das zuständige Ministerium für Familie und Kinder sieht das anders. In frühkindliche Bildung sei in NRW noch nie so viel investiert worden wie aktuell. „Anders als in anderen Politikfeldern sind hier trotz einer sehr angespannten Haushaltslage keinerlei Einsparungen für das Jahr 2025 vorgesehen“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage.

So erhielten zum neuen Kita-Jahr 2024/25, das am 1. August 2024 begonnen hat, alle Träger – nicht nur die freien – mit einer Erhöhung der Kindpauschalen von nahezu zehn Prozent deutlich mehr Geld. „Das heißt, für jedes betreute Kind bekommt ein Träger nahezu zehn Prozent mehr Geld“, so die Sprecherin.
Insgesamt seien dies 370 Millionen Euro mehr, die die Landesregierung im aktuellen Kindergartenjahr in die Struktur investiere. Es handele sich um eine Dynamisierung der Förderung, die sich an den realen Steigerungen bei Personal- und Sachkosten orientiere. „Auch im Jahr 2025 ist diese gesetzliche Dynamisierung, also eine Steigerung der Kindpauschalen, vorgesehen“, heißt es weiter. Dies regelt ausdrücklich allerdings auch schon das Kinderbildungsgesetz.
Flexibler einstellen wegen Fachkräftemangel
Die Landesregierung arbeite ebenso an mehreren Initiativen, um den Fachkräftemangel „abzufedern“. Dazu gehöre auch ein flexiblerer Einsatz des Personals, um Schließungen zu vermeiden. Der Ev. Kirchenkreis hatte ebenfalls angekündigt, im Rahmen eines Sozialplans Personal abbauen zu wollen.
Dazu habe man die Personalverordnung erheblich vereinfacht, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Die Personalverordnung schreibt vor, welches Personal in welchen Kita-Gruppen eingesetzt werden kann. „Wir werden die Personalverordnung weiter anpassen, um den Einrichtungen vor Ort flexiblere Möglichkeiten des Personaleinsatzes zu ermöglichen“, betont die Ministeriumssprecherin.
Es werde in Zukunft einfacher sein, Personal in Kitas flexibler einzusetzen. Die Verbesserungen erhöhen die effektive Betreuungszeit der Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen und sichern die Zuverlässigkeit der Betreuung ab.
Kita-Träger hat Gesamtverantwortung
Fehlen Erzieherinnen als Fachkräfte, können stattdessen zum Beispiel auch Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, wenn sie bestimmte Qualifizierungen und Praxiserfahrung in einer Kita nachweisen können, eingesetzt werden.
Das Land setzte auch „das bewährte Programm der Kita-Helferinnen und -Helfer weiter fort, um pädagogische Fachkräfte bei nicht pädagogischen Tätigkeiten zu unterstützen und zu entlasten“.
Die Verantwortung für die Auswahl und Einstellung von Personal und die konkrete Ausgestaltung der Rahmenbedingungen vor Ort obliegen indes laut Ministerium grundsätzlich dem Träger in seiner Rolle als Arbeitgeber und im Hinblick auf seine fachliche Gesamtverantwortung.