KI rettet Kind vor Ertrinken Stadt Unna prüft intelligentes Kamerasystem für Hallenbad

Stadt prüft intelligentes Kamerasystem für Hallenbad
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Wie gefährlich ein Schwimmbad sein kann, hat zuletzt ein tragischer Vorfall in Hamm gezeigt, wo ein Sechsjähriger im Erlebnisbad Maximare ertrunken ist. Ein Badeunfall mit glücklichem Ausgang in einem Bad im Münsterland zeigt unterdessen, wie sinnvoll inzwischen Künstliche Intelligenz (KI) die Aufsichtskräfte unterstützen kann. Auch in Unna könnte diese lebensrettende Technik eingeführt werden.

Mädchen in Everswinkel gerettet

In Everswinkel, eine knappe Autostunde nördlich von Unna, ist das Vitus-Bad ein mittelgroßes Spaßbad, das auch Familien aus dem Umkreis anzieht. Am Osterwochenende wäre dort beinahe ein vierjähriges Mädchen ums Leben gekommen, wie mehrere Medien berichteten. Das Kind trieb leblos am Grund eines der Becken. Ein Schwimmmeister bemerkte dies, weil ein neues Sicherheitssystem Alarm schlug. Der Retter sprang ins Wasser, zog das Mädchen heraus und konnte es schnell mit Hilfe eines Badegastes wiederbeleben.

Ein Schwimmmeister steht in einem Hallenbad in Wiesbaden unter einer KI-Kamera.
Ein Schwimmmeister steht in einem Hallenbad in Wiesbaden unter einer KI-Kamera. Das System überwacht die Wasserflächen und soll die Arbeit des Aufsichtspersonals unterstützen. © picture alliance/dpa

Computer erkennt Bewegungsmuster

Mehrere Kameras überwachen im Vitusbad die Becken. Sie sind an einen Computer gekoppelt, der das Bildmaterial permanent mit Hilfe von KI auswertet und so Bewegungsmuster sofort erkennt, die für Schwimmbadnotfälle typisch sind. Der Schwimmmeister erhielt einen Alarm auf seine Smartwatch und konnte dadurch das Kind schnell finden und retten. Die Gemeinde Everswinkel hatte die in Israel entwickelte Technik erst Anfang April in Betrieb genommen. Das System hat 80.000 Euro gekostet.

Demnächst KI-Kameras in Unna?

„Technische Hilfsmittel, zum Beispiel Videoüberwachungsanlagen, ersetzen die Wasseraufsicht nicht“, betont die Pressestelle der Stadt Unna nach Rücksprache mit den Wirtschaftsbetrieben (WBU). Diese betreiben in Unna die Schwimmsporthalle am Bergenkamp. Darin gibt es derzeit keine Überwachungskameras.

Das könnte sich aber ändern. „Es wird derzeit geprüft, ob ein KI-unterstütztes Videoüberwachungssystem auch in Unna eingesetzt werden könnte und sowohl die Sicherheit der Badegäste erhöht als auch eine wertvolle Unterstützung für die aufsichtführenden Mitarbeiter darstellt“, erklärt die Stadt. Bei den WBU werde schon länger über die Einführung einer solchen Technik nachgedacht. Einen besonderen Anlass dazu habe es nicht gegeben.

In der Schwimmsporthalle in Unna schaut eine Schwimmaufsicht in das Sprungbecken.
Wer am Becken Aufsicht führt, schaut regelmäßig nicht nur auf die Wasserfläche, sondern auch in das Wasser hinein. Hier blickt Vivian Nessel zum Grund des Sprungbeckens. © Raulf

Rundgänge und Blicke bis zum Boden

Größe, Aufteilung, Sichtachsen, Nutzung – zwischen Bädern gibt es mitunter große Unterschiede. Die Stadt Unna erklärt: „Beim Hallenbad Unna handelt es sich um ein Sportbad und nicht um ein Spaßbad.“ Dennoch müsse die Wasseraufsicht in Schwimm- und Hallenbädern personell ausreichend ausgestattet sein. „In der Schwimmsporthalle in Unna sind während des Öffentlichkeitsschwimmens immer mindestens zwei qualifizierte Fachkräfte mit der Beckenaufsicht betraut“, heißt es weiter von der Pressestelle. „Die Aufsichtsmitarbeiter wechseln dabei in Form eines Rundgangs kontinuierlich ihren Standort, um das Geschehen im Bad aus verschiedenen Blickwinkeln zu verfolgen. Sie schauen dabei regelmäßig nicht nur auf die Wasserfläche, sondern auch in das Wasser hinein.“

Eltern müssen auf Kinder aufpassen

Die Stadt betont bei dieser Gelegenheit auch, wie die Aufsichtspflicht im Bad geregelt ist. „Grundsätzlich gilt an Kinderplanschbecken und Nichtschwimmerbecken auch in Unna die Aufsicht der begleitenden Person (,Elternaufsicht‘)“, erklärt die Pressestelle. Für Kinder unter acht Jahren sei laut Haus- und Badeordnung der Schwimmsporthalle Unna die Begleitung einer geeigneten volljährigen Begleitperson erforderlich, die für die Aufsicht zuständig sei. Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssten immer geeignete Schwimmhilfen tragen.

Das Aufsichtspersonal beziehe auch das Nichtschwimmerbecken in seine Kontrollgänge ein, „die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern jedoch nicht von ihrer Aufsichtspflicht“, so die Stadt.