Heilloses Chaos zum Stadtfest Unna verwirrt mit Parkregeln

Unna verwirrt mit Parkregeln an der Flügelstraße
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Zum Teil sind die mobilen Schildermasten, die die Stadt für das bevorstehende Stadtfest aufgestellt hat, mehrfach bestückt. Da hängt ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz „Ab dem 01.09.23“ über einem Halteverbotsschild ohne diesen Zusatz – warum, das ist nicht ersichtlich.

Die weißen Pfeile auf den Verbotsschildern weisen an manchen Schilderpaaren in die gleiche Richtung, an anderen in verschiedene. Und: Einige der Schildermasten stehen unmittelbar vor und hinter Stellplätzen, die ausdrücklich für Behinderte ausgewiesen und immer noch so ausgeschildert sind. Ob damit eine Sperrung dieser Sonderparkflächen verfügt werden soll, ist nicht eindeutig. Auf Nachfrage erklärte die Stadt: Es soll.

Regeln werden auch im Alltag unterschiedlich gedeutet

Autofahrer reagieren irritiert angesichts der neuen Beschilderung, wie aus Hinweisen an unsere Redaktion zu entnehmen ist. Zum Teil wird der Verdacht der „Abzocke“ erhoben. Vor allem aber tun sich Fragen auf, was die Stadt eigentlich meint.

Das mag daran liegen, dass die Situation an der Flügelstraße ohnehin Interpretationsspielräume lässt. Der Fahrweg der Autos in der Mitte ist von breiten Seitenstreifen gesäumt, die optisch abgesetzt sind, aber nicht durch einen Bordstein angehoben. Fußgänger dürften sie als Gehweg wahrnehmen, Autofahrer allerdings benutzen sie immer wieder auch als Parkfläche, was allerdings auch im Alltag fern des Stadtfestes eine gewisse Knöllchengefahr mit sich bringt.

Stadt: Im Grunde sind die Schilder unnötig

Gerade vor diesem Hintergrund ist aber auch nicht völlig klar, ob die Verbotsschilder die Seitenstreifen oder den Fahrweg meinen. Wer auf Nummer sicher gehen will, unterlässt in den kommenden Tagen jeden Halt außer den verkehrsbedingten und damit natürlich auch das Parken auf dem Seitenstreifen.

Die Bitte an die Stadt, den Sachverhalt einmal zu erklären, erbrachte derweil ein vielleicht überraschendes Ergebnis: Die Beschilderung wäre grundsätzlich gar nicht notwendig gewesen, heißt es aus dem Rathaus. Denn: Die Flügelstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich und in einem solchen sei das Parken grundsätzlich nur in den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Inzwischen gebe es solche Flächen nur noch für Behinderte mit entsprechendem Ausweis.

Dass diese Sonderparkplätze während des Festes gesperrt werden, solle unterbinden, dass sie unberechtigterweise von Stadtfestbesuchern zugeparkt werden, so die Stadtverwaltung. „Die Beschilderung haben wir zur Verdeutlichung aufgestellt“, erklärt Rathaussprecher Kevin Kohues. „Wir wollen keinen Besucher des Stadtfestes abzocken.“

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