Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Dadurch droht auch in Unna ein Anstieg der Grundsteuer B für Hauseigentümer. Wie hoch dieser konkret ausfallen könnte, wurde jetzt vom Land NRW ermittelt.
Neuregelung der Grundsteuer
Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer werden seit 2022 rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Es kommt wohl zu einer signifikanten Wertverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken.
Um Transparenz zu schaffen, hat die Finanzverwaltung NRW für jede Kommune Hebesätze ermittelt, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen ab dem Jahr 2025 erzielen würde wie bislang. Ließe die Stadt Unna die Hebesätze unverändert, droht ab dem Jahr 2025 jährlich ein Verlust von drei Millionen Euro, rechnete Unnas Kämmerer Michael Strecker im Hauptausschuss am Donnerstag (27. Juni) vor.

Für 2024 plant die Stadt mit Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 19,4 Millionen Euro – künftig wären es lediglich 16,4 Millionen Euro. „Das ist bei gegebener Haushaltslage indiskutabel“, sagte Strecker. Bedeutet: Eine Erhöhung der Grundsteuer ist für die Stadt Unna wohl unumgänglich.
Aus den Berechnungen des Landes für Unna geht hervor, dass ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer A bei 634 und für die Grundsteuer B bei 1049 Prozent liegen müsste. Die aktuellen Hebesätze in Unna betragen 447 und 843 Prozent.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Weil aber Geschäftsgrundstücke durch eine veränderte Bewertung künftig weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen beitragen würden, würde die Besteuerung vor allem von den Eigentümern der Wohngrundstücke kompensiert werden müssen. Diese absehbare Entlastung hatte die Stadt als Anlass genommen, die Gewerbesteuer zu erhöhen.
Um die Belastung bei der Grundsteuer B auszugleichen, sollen Kommunen in NRW unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festlegen – so sieht es ein Gesetzentwurf von der schwarz-grünen Landesregierung vor.
1593 Punkte für „Nichtwohnen“
Ein aufkommensneutraler Hebesatz für „Wohnen“ läge bei 858, für „Nichtwohnen“ bei 1593 Prozent. Das Problem bei dieser Trennung: Der Anstieg auf 1593 Prozent würde nicht nur die Geschäftsgrundstücke treffen. Zu den Nichtwohngrundstücken zählen beispielsweise auch unbebaute Grundstücke.
Kommunale Spitzenverbände lehnen das Gesetz ab. Gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen „soll ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz durchgepeitscht werden, das die Versäumnisse des Landes auffängt und alle Probleme an die Kommunen durchreicht“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christoph Landscheidt.
Fehlende Rechtssicherheit
Die Stadtverwaltung in Unna schließt sich dieser Kritik an. Der Gesetzentwurf sorge weder für die notwendige Rechtssicherheit, noch könne die Stadt sie bis Jahresende technisch umsetzen, so Michael Strecker.
Wie Bund, Land und Kommunen das Grundsteuer-Dilemma endgültig lösen, ist noch offen. Eine Erhöhung der Grundsteuer wird aber wohl allemal auf die Bürger in Unna zukommen.
Das ist die Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz.