Geld für Eigentümer in Unna Förderung für Gebäudegrün beschlossen

Mehr Gebäudegrün: Förderprogramm durch den Rat beschlossen
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Um mehr Grün in die Stadt zu bekommen, hat der Rat in Unna am vergangenen Donnerstag (11. Mai) einstimmig die „Förderrichtlinie Gebäudegrün“ beschlossen. Jeder Bürger in Unna kann somit künftig Geld beantragen, um sein Eigenheim zu begrünen. Gleiches gilt für Gewerbeimmobilien. Das Förderprogramm startet am Montag, 15. Mai, um 9 Uhr.

In jedem Fall beträgt die Höhe des Zuschusses für die Maßnahmen 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die maximale Fördersumme einer Maßnahme beträgt 1.500 Euro. Die Förderrichtlinie beinhaltet gibt zwei sogenannte Fördergegenstände: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung. Bei der Dachbegrünung werden vereinfacht ausgedrückt Kosten für die Planung und Umsetzung der Bepflanzung von bestehenden Dächern gefördert.

Die verschiedenen Schichten einer Dachbegrünung werden abgebildet.
Der Aufbau eines Gründaches ist für Profis unkompliziert. © Zukunftsinitiative Klima.Werk/EGLV

Eine erste Planungshilfe kann dabei das Gründachkataster des Regionalverbandes Ruhr bilden, bei dem Informationen zur grundsätzlichen Eignung einzelner Dächer einzusehen sind. Um sich einen Eindruck zu verschaffen, hat die Stadt Unna den Link zum Kataster auf seiner Internetseite unter www.unna.de/klimaschutz/gruendachkataster geteilt. Die konkrete Planung im Detail, besonders im Bezug auf die Statik und die Traglast, soll durch Fachunternehmen erfolgen.

Bei den Fassadenbegrünungen werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen, inklusive der Ausgaben für Entwurf und Planung gefördert. Dazu gehören Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen sowie vegetationstechnische Arbeiten zur Herstellung eines geeigneten Pflanzbereichs. Auch vorbereitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation stehen, wie eine eventuell notwendige Entsiegelung oder ein Bodenaustausch fallen darunter.

Vorteile für Eigentümer und für alle

Voraussetzung für eine förderfähige, wandgebundene Fassadenbegrünung ist die Bewässerung mit Regenwasser. Die Förderhöhen bei Fassaden sind identisch mit denen der Dachbegrünungen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden innerhalb des Stadtgebiets der Kreisstadt Unna. Unter www.unna.de/klimaschutz gelangen Bürgerinnen und Bürger zur Antragstellung im Serviceportal der Stadt.

Der Vorteil von Dach und Fassadenbegrünungen liegt auf der Hand: Bei den häufiger werdenden Starkregenereignissen verzögern Dachbegrünungen den Ablauf des Regenwassers und entlasten so die Abwasserkanäle. Die Pflanzen bieten Bienen und Insekten auch in der Stadt wertvollen Lebensraum, zudem fällt das Sonnenlicht mit seiner UV-Einstrahlung auch nicht auf die Dachabdichtung, wodurch sie weniger schnell altert und erneuert werden muss.

Eine Fassade an der alles grünt und blüht.
Der Wert einer Fassadenbegrünung ist für das Stadtklima sehr hoch. © Arno Burgi/dpa

Fassadenbegrünungen beeinflussen das Kleinklima positiv, weil sie im Sommer die Fassade beschatten und sich diese dadurch nicht so aufheizt. Sie besitzen somit die Funktion einer lokalen „natürlichen Klimaanlage“. Zudem können sie im Winter einen Isolationseffekt besitzen und Heizkosten sparen.

Nicht zuletzt werden schädliche Stoffe und Staub vom dichten Laub einer Fassadenbegrünung festgehalten. Zusammen mit ihrer Verdunstungsleistung stellen Grünfassaden eine „natürliche Luftreinigungsanlage“ mit sehr geringem Platzbedarf dar, sie produzieren noch dazu Sauerstoff und binden Kohlendioxid.