
Christoph Tetzner hat nach Auffassung der Stadt keinen Wohnsitz mehr in Unna und deshalb auch sein Ratsmandat verloren. Das wirft nun die Frage auf, wohin ihm das Rathaus die Mitteilung darüber schicken soll.
Unangenehme Post für Christoph Tetzner – aber wohin soll sie gehen?
Politik in Unna
Nach dem Rauswurf Christoph Tetzners muss das Rathaus den Beschluss der Politik umsetzen. Dabei stößt die Verwaltung auf ungewöhnliche Tücken. Der Fall ist eine echte Premiere.
Aus Sicht der Stadt Unna ist Christoph Tetzner kein Ratsmitglied mehr, weil er in der Stadt keinen anerkannten Wohnsitz mehr hat. Aber wie soll das Rathaus ihn nun anschreiben, um ihm den Verlust seines Mandates mitzuteilen? Das ist eine der kniffligen Fragen bei der Abwicklung des Falles.
Tetzner selbst hatte der Stadt eine Wohnungsgeberbescheinigung für das Haus einer befreundeten Familie an der Uhlandstraße vorgelegt. Doch weder auf Briefkasten noch Klingelschild steht sein Name. Bei Kontrollbesuchen des Ordnungsamtes war er nie anzutreffen. Und eine Hausdurchsuchung der Polizei ergab, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Tetzner dort wirklich wohne. Die Folgerung, dass Tetzners vermeintlicher Wohnsitz wohl nur fingiert sei, ist für den Rauswurf aus dem Stadtrat nun Grundlage und Schwierigkeit zugleich.
Doch die Stadt kennt eine Lösung. Sie sendet Tetzner den Bescheid auf einem Versandweg, der eigentlich für die Digitalisierung von Verwaltungs- und Rechtswesen entwickelt worden ist. Er nennt sich Bebpo – das steht für „besonderes Behördenpostfach“ – und ermöglicht eine rechtsgültige Zustellung auf elektronischem Wege.
Klagefrist: Ein Monat ab Zustellung des Bescheids
Mit der Zustellung des Bescheides läuft für Tetzner die Klagefrist an. Einen Monat Zeit hat er danach, eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einzulegen. Ob Tetzner diesen Weg geht, ist noch nicht bekannt; die Stadt jedenfalls stellt sich darauf ein und hat weitere Vorkehrungen getroffen für eine etwaige Zeit der Schwebe, die sich bis zur gerichtlichen Klärung ergeben könnte.
Doch auch gegen die „sofortige Vollziehung“ jener Feststellung und gegen das Verbot, vor einer abschließenden Gerichtsentscheidung an Sitzungen teilzunehmen, könnte Tetzner vorgehen. Dafür müsste er einstweilige Verfügungen erwirken.

Wolfgang Ahlers war schon einmal Ratsmitglied für die SPD und Ortsvorsteher in Königsborn. Nach seiner Kandidatur für „Wir für Unna“ steht er auf der Reserveliste als erster Nachrücker für Christoph Tetzner. © Lutz Kampert
Abhängig vom weiteren Fortgang des Streites zwischen Stadt und Tetzner ist auch die Frage der Nachbesetzung seines Mandates. Weil Tetzner mit „Wir für Unna“ in den Rat eingezogen war, würde der Sitz von der Reserveliste des lokalen Wählerbündnisses besetzt. Als erster Nachrücker steht dort der frühere Königsborner Ortsvorsteher Wolfgang Ahlers. Er wird von der Stadt angeschrieben und gefragt, ob er das Mandat annehmen will.
Unklar ist jedoch, wann dies geschieht. Die „sofortige Vollziehung“ von Tetzners Rauswurf zielt darauf ab, die ganze Thematik zeitnah zum Abschluss zu bringen. Aber natürlich hängt dies auch von Tetzners Reaktion und gegebenenfalls der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Justiz ab.
Verwurzelt und gewachsen in der Hellwegbörde. Ab 1976 Kindheit am Hellweg in Rünthe. Seit 2003 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Hat in Unna schon Kasernen bewacht und grüne Lastwagen gelenkt. Aktuell beäugt er das politische Geschehen dort und fährt lieber Fahrrad, natürlich auch auf dem Hellweg.
