Cash only in Restaurants in Unna Warum einige Wirte nur Bargeld akzeptieren

Cash only in Restaurants: Warum einige Wirte nur Bargeld akzeptieren
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Neulich in einem Restaurant in Unna: Eine Freundin und ich wollten uns einen schönen Abend machen, mit leckerem Essen, gutem Wein. Doch schon beim Betreten des Lokals fiel es uns auf, das Schild mit dem Hinweis: „Keine EC-Kartenzahlung möglich“. „Hast du Bargeld dabei?“, fragte ich meine Freundin. Kopfschütteln. Damit war klar: Das Essen musste warten, ein Gang zum Bankautomaten war unvermeidbar.

So oder so ähnlich dürfte es schon einigen Restaurantbesuchern in Unna ergangen sein. Denn tatsächlich gibt es mehrere Lokale, die weder EC- oder Kreditkarte noch andere digitale Zahlungsweisen akzeptieren. Es wird ausdrücklich Bargeld verlangt. Aber warum? Sind es die Kosten für die Kartenzahlung? Ist Bargeld praktischer Oder geht es vielleicht doch um Steuerhinterziehung? Eine Spurensuche.

Kartenlesegerät lässt auf sich warten

Bei Schnibbelgrün an der Massener Straße hängt seit einigen Wochen ein Zettel an der Eingangstür. „Zurzeit ist keine Kartenzahlung möglich“, steht dort geschrieben. Aber Inhaber Hossain Howlader würde gern. „Viele Kunden fragen schon danach“, sagt er. Doch seit er die Salatbar im Dezember 2024 übernommen hat, wartet er auf das neue EC-Kartenlesegerät. Wann es kommt, ist unklar.

In anderen Gastronomien in Unna hängen ähnliche Zettel. Fragt man die Betreiber danach, heißt es oft, dass die Gebühren für die EC- oder Kreditkartenzahlung zu hoch seien. Auch das „schlechte Internet“ wird als Grund angeführt. Doch richtig äußern möchte sich zu dem Thema eigentlich keiner.

Ein Kunde zahlt in einem Supermarkt mit einer EC-Karte an der Kasse.
Bei der Nutzung von EC- oder Kreditkarte fallen Gebühren an. Sie variieren je nach Anbieter und Kartentyp. © picture alliance/dpa

„90 Prozent der Betriebe bieten beides an“

Ganz im Gegensatz zu Thorsten Hellwig, Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) NRW. „In der Praxis bieten nach unseren Erkenntnissen ungefähr 90 Prozent der Betriebe beides an, also die Möglichkeit, neben bar auch digital zu bezahlen“, erklärt er. Acht Prozent würden ausschließlich Bargeld und zwei Prozent ausschließlich digitale Zahlungsarten akzeptieren.

„Aus unserer Sicht gibt es kein Besser oder Schlechter“, betont Hellwig. Der Trend gehe allerdings hin zu mehr digitaler Zahlung.

Anteil digitaler Zahlungsmittel steigt

Das zeigt auch eine Studie der Deutschen Bundesbank. Demnach wurden in Deutschland im Jahr 2023 zwar die Hälfte aller Transaktionen - ob im Supermarkt oder im Restaurant - mit Banknoten und Münzen gezahlt. „Gleichzeitig ist die Verbreitung von bargeldlosen Bezahlverfahren immer weiter gestiegen“, heißt es dort.

Der steigende Anteil digitaler Zahlungsmittel spiegelt sich auch in der Verschiebung der persönlichen Vorlieben wider. Bei freier Wahl des Zahlungsmittels würden 44 Prozent der Befragten laut Studie am liebsten bargeldlos zahlen. Nur 28 Prozent der Befragten bevorzugen Bargeld, Tendenz sinkend. Weitere 28 Prozent haben keine Präferenz.

Kosten für die Kartenzahlung

Wenn immer mehr Menschen digital zahlen wollen, warum gibt es dann immer noch Gastronomien, die sich diesem Trend verweigern? Oftmals aus Kostengründen, erklärt Hellwig. „Am wenigsten Aufwand entsteht, wenn man nur ein System anbietet. Hybrid-Modelle sind immer teurer. Insofern kann es aus Kostengründen sinnvoll sein, sich für eins zu entscheiden, also bar oder digital“, so der Dehoga-Sprecher.

Dazu kommen die Kosten für die Kartenzahlung, die immer wieder von Gastronomen als Grund angeführt werden. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen: Da gibt es die Fixkosten für die Terminals: Anschaffung, eventuell monatliche Gebühren und Wartungskosten. Dazu kommen die Transaktionsgebühren, die je nach Anbieter und Kartentyp variieren und für Debitkarten bei etwa 0,2 bis 0,3 Prozent, bei Kreditkarten zwischen 1,0 bis 3,0 Prozent des Umsatzes liegen. Einige Anbieter erheben zusätzlich Pauschhalbeträge pro Transaktion und unabhängig vom Umsatz.

Ein paar Beispielrechnungen

Sind die Kosten also wirklich so hoch? Wer im Internet nach einem Kartenlesegerät sucht, findet Modelle ab einer monatlichen Grundgebühr von 6,99 Euro. Es gibt aber auch Geräte zum Kauf. Sie kosten zwischen 50 und 165 Euro und sollen keine monatlichen Kosten verursachen. Pro Transaktion fallen dann aber 1,39 Prozent des Umsatzes an.

Ein paar Beispielrechnungen zeigen: Für Antipasti und Bruschetta, zwei Pizzen und eine Flasche Wein im Wert von insgesamt 89 Euro sind 1,24 Euro fällig. Bei 1,60 Euro für eine Kugel Eis sind es 2 Cent. Für gebratene Nudeln mit Hähnchenfleisch und Gemüse fallen 10 Cent an.

Bargeld verursacht auch Kosten

Die Kosten scheinen überschaubar zu sein. Und vergessen darf man dabei nicht, dass auch der Einsatz von Bargeld Kosten verursacht. Das Geld muss sicher aufbewahrt und regelmäßig zur Bank gebracht werden. Darüber hinaus braucht es Wechselgeld in Form von Münzen, die bei den meisten Banken mittlerweile nur gegen eine Gebühr bestellt werden können.

Hellwig betont daher, dass am Ende das Gesamtkostenpaket für den jeweiligen Gastronomen stimmen müsse. „Er muss für sich die Fragen beantworten: Was will ich konkret vor dem Hintergrund meiner Gästeschaft und wo bekomme ich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, um das abzubilden?“, so der Dehoga-Sprecher.

Steckt dahinter Steuerhinterziehung?

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, stößt aber auch immer wieder auf Spekulationen, dass einige Gastwirte Bargeld bevorzugen, um an der Kasse vorbei zu arbeiten und so Steuern zu hinterziehen. Schließlich mutet es schon komisch an, dass selbst beim Bäcker auf dem Dorf kleinste Euro-Beträge mit Karte bezahlt werden können, größere Summen in einem Restaurant in der Stadt aber nicht - und seit Corona wundert man sich noch viel mehr.

An Spekulationen dieser Art will sich die Dehoga NRW nicht beteiligen. Barzahlung sei immer noch der Ausgangspunkt aller Zahlungen, betont Hellwig. Und das ist auch gesetzlich geregelt. Im Gesetz über die Deutsche Bundesbank heißt es, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige gesetzliche Zahlungsmittel seien. Daraus leitet sich auch eine Annahmepflicht ab.

„Barzahlung bedeutet nicht Steuerhinterziehung“

Aber aufgrund der Vertragsfreiheit können private Unternehmen wie Restaurants entscheiden, welche Zahlungsmethoden sie akzeptieren. Sie sind jedoch verpflichtet, Kunden vor Abschluss eines Geschäfts – in der Gastronomie also vor der Bestellung – über die Zahlungsbedingungen zu informieren, beispielsweise durch gut sichtbare Hinweise am Eingang oder in der Speisekarte.

Auch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hält sich bei dem Thema zurück. „Allein der Umstand, dass ein Betrieb Barzahlung verlangt, führt nicht automatisch dazu, dass man von einer Steuerhinterziehung in solchen Fällen ausgehen muss“, erklärt Sprecherin Jessica Jasper.

Ein Hinweis mit der Aufschrift "Barzahlung wir akzeptieren keine EC- oder Kreditkarten" klebt an einer Eingangstür.
Wenn Restaurants nur Bargeld akzeptieren, müssen sie darüber informieren, zum Beispiel mit gut sichtbaren Hinweisen am Eingang. © Bettina Hesse

Anzeigen kommen auch von Bürgern

Grundsätzlich gehe die Steuerfahndung jedem Verdacht einer möglichen Steuerordnungswidrigkeit beziehungsweise Steuerhinterziehung nach, betont Jasper. Mögliche Verdachtsmomente seien etwa nicht erklärbare Unregelmäßigkeiten bei Betriebsprüfungen, aber auch Anzeigen von Bürgern.

Wie viele Verfahren wegen Steuerhinterziehung in der Gastro-Branche im Jahr geführt werden, dazu kann die Oberfinanzdirektion keine Angaben machen. Die Steuerfahndung NRW führe keine branchenspezifische Aufzeichnung, so die Sprecherin weiter.

Ordentliche Rechnung verlangen

Es gibt also die unterschiedlichsten Gründe, warum Wirte nur Bargeld verlangen. Für meinen nächsten Restaurantbesuch habe ich mir jedenfalls vorgenommen, mich vorab über die Zahlungsbedingungen zu informieren. Und für alle Skeptiker gilt der Tipp: Kritisch nachfragen und einfach eine ordentliche Rechnung verlangen.

Dieser Artikel ist am 28. Februar 2025 erstmals erschienen.

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