Paket verschwindet in Unna spurlos DHL weist Schuld von sich und klärt auf

Paket verschwindet spurlos: DHL weist jede Schuld von sich
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Eine Anwohnerin aus Unna hat beim Onlineshopping nun den „Worstcase“ erlebt. Die Mutter hatte drei neue Paar Jeans für ihren Mann bestellt und freute sich schon auf ihre Lieferung. Geliefert wurde das Paket über den deutschen Paket- und Brief-Express-Dienst DHL.

Eine scheinbar ganz normale Lieferung, denn die Unnaerin bekam die Mitteilung über eine erfolgreiche Zustellung. Das Problem: Das Paket kam nicht bei ihr an, sondern bei einem ihrer Nachbarn, wie die Empfangsbestätigung verriet.

Muss DHL für den Schaden in Unna aufkommen?

Der Nachbar nahm das Paket zwar offiziell an, ließ es aber vom Postboten auf die Treppe im Hausflur legen. Und von dort verschwand es – spurlos. Weder der Nachbar, der das Paket annahm, noch die anderen Hausbewohner haben es seitdem gesehen. Nun stellt sich die Frage: Wer kommt rein rechtlich für den Schaden auf?

DHL-Pressesprecher Achim Gahr stellt grundsätzlich klar: „Der Vertrag zur Beförderung eines Paketes wird mit dem Absender geschlossen, der das Beförderungsentgelt bezahlt. Mit dem Vertrag gelten dann die AGB von DHL. Hier ist, neben der Zustellung an den Empfänger, auch die Zustellung an Ersatzempfänger ausdrücklich vorgesehen.“

Ersatzempfänger: Tendenziell alle Nachbarn

Doch wie definieren sich solche „Ersatzempfänger“? Laut Gahr gehören dazu Angehörige des Empfängers. Aber nicht nur die, sondern auch Personen, die sich zum Zeitpunkt der Zustellung in der Wohnung des Paket-Empfängers befinden. Außerdem, und das ist wichtig für den konkreten Fall der Unnaerin, tendenziell alle Nachbarn.

Dabei solle der DHL-Paketbote aber immer im Einzelfall bewerten, ob der Nachbar auch zu einer Annahme berechtigt sei. Zu unterbinden sei eine solche Zustellung an Ersatzempfänger nur durch eine entgegenstehende Weisung durch den Absender oder wenn der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt.

Ein DHL-Zusteller trägt ein mittelgroßes Paket unter seinem Arm.
Ein DHL-Paket ist in Unna verloren gegangen (Symbolfoto). © picture alliance/dpa

DHL weist jede Schuld von sich

Damit steht für die DHL Group fest, dass sie keinerlei Schuld trifft. „Mit der dokumentierten Zustellung ist der Vertrag zur Paketbeförderung erfüllt. Bei rund 6,3 Millionen Paketen pro Werktag in Deutschland ist eine andere Form der Zustellung auch gar nicht denkbar und praktikabel. Die Zustellung an Ersatzempfänger nutzen alle Paketdienste“, so Gahr.

Allen DHL-Kunden, die sich besonders absichern wollen, rät Gahr dazu, sich bei der kostenlosen DHL-Wunschzustellung zu registrieren. So könnten Kunden individuell die Zustellung ihrer Pakete steuern.

Aber wer haftet denn jetzt am Ende für das verloren gegangene Paket? „Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.

Nimmt also ein Nachbar oder eine Nachbarin Ihr Paket an, haftet er oder sie auch für Schäden oder Entwendung.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 7. Oktober 2024.

Anm. d. Red.: In einer vorherigen Version des Artikels stand, dass DHL 6,3 Pakete pro Werktag ausliefert. Die Angabe ist falsch. Es sind 6,3 Millionen Pakete. Des Weiteren hieß es, dass die Unnaerin für das verloren gegangene Paket haften muss. Richtig ist, dass derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist, haftet – in diesem Fall also der Nachbar.