Vorwurf des dreisten Diebstahls in Lünen 40-Jähriger beteuert Unschuld

Vorwurf des dreisten Diebstahls: 40-Jähriger beteuert Unschuld
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Im Frühsommer 2024 wurde ein Mann bei Aldi in Lünen auf frischer Tat ertappt, als er das Wort „Selbstbedienung“ auf seine ganz eigene Weise interpretierte. Er wies sich aus. Und damit fiel der Tatverdacht auf einen 40-Jährigen aus Bochum. Der stand nun vor dem Amtsgericht.

Zwei Fläschchen „Bohnekamp“, ein Fläschchen „Jagdbitter“ und einen Energy-Drink im Wert von 4,47 Euro ließ der Dieb am 29. Mai 2024 in der Lüner Aldi-Filiale verschwinden. Er wurde beobachtet und gestellt, sollte seine Personalien benennen und zeigte den Ausweis vor, der ihn als den Mann aus Bochum auswies. Und danach unterschrieb er in dessen Namen ein Schuldanerkenntnis.

Doch von all dem wollte der 40-Jährige nichts wissen, als sein Fall vor einigen Monaten verhandelt werden sollte. Er beteuerte, an dem Morgen zwar in Lünen, aber nicht bei Aldi gewesen zu sein. Vielmehr habe er in dem Zeitraum sein Portemonnaie verloren - Papiere inklusive. Das habe er später beim Fundbüro abholen können. Das Verfahren wurde daraufhin ausgesetzt.

Jetzt gab es den zweiten Prozessanlauf und der Angeklagte blieb bei der Version. Also wurde ein Mitarbeiter der Lüner Aldi-Filiale gehört. Doch der hatte angesichts zahlreicher vergleichbarer Fälle keine konkrete Erinnerung. Unter den Umständen konnte dem Angeklagten die Täterschaft nicht nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.