
Weiße Tauben, die nach der Hochzeit in den Himmel steigen: Für einige Brautpaare gehört das zu ihrem romantischen Ideal eindeutig dazu. Sogenannte „Taubenhochzeiten“ sind für Menschen sicherlich ein Hingucker, können für die Tiere aber zur Gefahr werden. Was vielen Paaren wahrscheinlich gar nicht bewusst ist. „Nicht explizit verboten, aber nicht erwünscht“ lautet die offizielle Sprachregelung seitens der Gemeinde Nordkirchen. Auch die Finanzhochschule als Eigentümerin des Schlosses, an dem der Großteil der Hochzeiten stattfindet, spricht sich gegen das Aussetzen von Tauben nach der Trauung aus.
Doch Tierschützer beklagen weiterhin, dass immer wieder Tauben völlig entkräftet nach einer Hochzeit aufgefunden werden oder sogar den Weg zurück nach Hause gar nicht mehr finden. Das Infoschreiben, das die Gemeinde allen Paaren zu dem Thema zur Verfügung stellt, reicht offensichtlich nicht aus, um auf mögliche Auswirkungen für die Vögel hinzuweisen. Was spricht gegen ein eindeutiges Verbot des Taubenflugs nach Hochzeiten in Nordkirchen? Mit Verweis auf das Tierwohl und klarer Begründung sollte man die Paare auch von der Entscheidung überzeugen können. Denn kein Hochzeitspaar will doch wirklich, dass im Zusammenhang mit seinem großen Tag Tiere leiden müssen. Das Bewusstsein für das Problem würde durch ein Verbot eindeutig gestärkt. Hier fehlt bislang noch eine klare Richtlinie - zum Leidwesen der Tauben.