Streit um beanstandeten Beschluss in Lünen Kommunalaufsicht hat entschieden - Kleine-Frauns schweigt

Streit um beanstandeten Beschluss in Lünen: Kommunalaufsicht hat entschieden
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Der von Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (parteilos) beanstandete Haushaltsbegleit-Beschluss des Lüner Stadtrates vom Februar dieses Jahres verstößt nur in Teilen gegen geltendes Recht. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht des Kreises Unna nach Prüfung des Sachverhalts. Das erfuhr unsere Redaktion jetzt aus gut informierten Kreisen. In dem beanstandeten Beschluss hatten SPD und CDU dem Bürgermeister unter anderem Handlungsanweisungen gegeben und Fristen gesetzt.

Wie ein Kreissprecher auf Anfrage am Dienstag (13. August) sagte, habe die Kommunalaufsicht Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns über das Ergebnis der Prüfung am 11. Juli 2024 schriftlich informiert. Weitere Angaben dazu machte der Sprecher keine: „Es ist Aufgabe des Bürgermeisters, den Stadtrat darüber zu informieren.“ Das ist bis Donnerstag (15. August, 16 Uhr) nach unseren Recherchen nicht passiert.

Trotz Erinnerung reagierte die Verwaltung mit Kleine-Frauns an der Spitze bis auf Weiteres nicht auf die Anfrage dieser Redaktion vom Montag (12. August). Die Verwaltung bestätigte nicht einmal, dass ihr das Ergebnis der Prüfung vorliegt. Donnerstag (15. August, 15.59 Uhr), teilte die Stadt uns eine Minute vor Auslaufen der von uns gesetzten Antwort-Frist lediglich mit, dass die Anfrage am Freitag (16. August) beantwortet werde.

SPD wartet auf Antwort

Unterdessen erklärte SPD-Fraktionschef Rüdiger Billeb am Donnerstag (15. August) auf Anfrage der Redaktion, dass er am Donnerstag (1. August) beim Bürgermeister schriftlich nachgefragt habe, ob ihm beziehungsweise der Verwaltung die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Beanstandung bereits vorliege, und wenn ja, seit wann. Außerdem wollte Rüdiger Billeb stellvertretend für die Ratsfraktion wissen: „Wann ist, bei Vorliegen der Entscheidung der Kommunalaufsicht, es grundsätzlich beabsichtigt, die Fraktionen über das Ergebnis zu informieren, respektive den Fraktionen den ‚Bescheid‘ der Kommunalaufsicht zur Verfügung zu stellen?“

Auf die E-Mail von Billeb reagierte Jürgen Kleine-Frauns per Mail am Montag (5. August) um 20.27 Uhr so:

Sehr geehrter Ratsherr Rüdiger Billeb,

sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren der SPD-Fraktion,

zu Ihrem Bezugsschreiben teile ich Ihnen mit, dass das hier während meines Urlaubs eingegangene Schreiben der Kommunalaufsicht mir weisungsgemäß heute vorgelegt worden ist. Ich werde dieses nun auswerten und komme danach auf Ihre Anfrage zurück. Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich darauf hin, dass während meiner Prüfung in einem laufenden Verfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht besteht.

Keine Akteneinsicht für SPD

Der Hinweis Kleine-Frauns‘ zur Akteneinsicht kam nicht von ungefähr: In seinem Schreiben an den Bürgermeister vom 1. August hatte SPD-Fraktionschef Rüdiger Billeb ebenfalls erklärt: „Sofern beabsichtigt ist, die Entscheidung der Kommunalaufsicht den Fraktionen nicht unmittelbar nach Eingang transparent und vollumfänglich zu kommunizieren und zur Verfügung zu stellen, beantrage ich hiermit für die SPD-Fraktion vorsorglich Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung für mich selbst und die Fraktionsgeschäftsführerin Martina Meier. Hierzu bitte ich bei Vorliegen der Entscheidung der Kommunalaufsicht kurzfristig um Terminvorschläge zur Durchführung.“

Wie Rüdiger Billeb am Donnerstag (15. August) weiter sagte, lasse man die untersagte Akteneinsicht durch den Bürgermeister gerade rechtlich prüfen.

Rat bleibt bei Beschluss

In der Ratssitzung am 29. Februar hatte Kleine-Frauns zähneknirschend einer Abstimmung über den Beschluss zugestimmt, weil er den zu verabschiedenden Haushaltsentwurf 2024 nicht gefährden wollte. Der Bürgermeister war der Ansicht, SPD und CDU hätten den Antrag „viel zu kurzfristig“ eingereicht. Der Antrag wurde bei 29 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen. Wer geglaubt hatte, damit wäre die Sache vom Tisch gewesen, der irrte. Denn in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag (25. April) schlug Kleine-Frauns zurück - nach rechtlicher Prüfung des Vorgangs. In der Sitzung sollte der Stadtrat beschließen, den Ratsbeschluss vom 29. Februar, kurz Haushaltsbegleit-Beschluss genannt, aufzuheben, „weil der Bürgermeister diesen gemäß § 54 GO NRW mit Schreiben vom 12. April 2024 beanstandet hat“. Dem folgte der Rat der Stadt Lünen nicht und Kleine-Frauns machte sich wie berichtet auf den Weg, „unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen“.

Basis der Beanstandung

Die Beanstandung des Haushalts-Beschlusses basierte nach früheren Angaben der Verwaltung auf folgenden Punkten:

  • „Gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister zur Beanstandung verpflichtet, wenn ein Beschluss des Rates das geltende Recht verletzt. In Ziffer 1 des gefassten Beschlusses ist ausdrücklich bestimmt, dass ein Umsetzungskonzept/Projektplan dem Rat in der nächsten Sitzung durch den Bürgermeister vorzulegen ist.“
  • „Im Übrigen verpflichtet der Beschluss den Bürgermeister zu einem Sachstandsbericht unter einem gesonderten TOP in jeder folgenden Ratssitzung. Eine solche dem Bürgermeister gegenüber vorgenommene Fristsetzung zur Erledigung von per Ratsbeschluss gefassten Aufgaben ist rechtlich nicht möglich. Der Rat ist vor allem keine höhere Verwaltungsbehörde gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten.“
  • „Daraus folgt, dass es unter anderem dem Ermessen des Bürgermeisters unterliegt, in welcher Form er den Rat über die Durchführung seiner Beschlüsse informiert.“
  • „Insbesondere kann der Rat dem Bürgermeister keinerlei Vorgaben darüber machen, wie und in welcher Form er den Rat informiert.“

SPD-Fraktionschef Rüdiger Billeb
SPD-Fraktionschef Rüdiger Billeb © SPD Lünen

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