Hartes Urteil gegen Roj nach Ausschreitungen Tausende Euro Strafe, jahrelanges Funktionsverbot

FC Roj: Hammer-Urteil nach Ausschreitungen: Tausende Euro Geldstrafe, jahrelanges Funktionsverbot
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Die Ausschreitungen nach dem Fußball-Bezirksliga-Derby zwischen dem TuS Eichlinghofen und dem FC Roj am 3. März (Endstand: 1:0) haben ein heftiges Nachspiel: Das zuständige Bezirkssportgericht (BSG) sprach beide Vereine nach einer mündlichen Verhandlung in Kaiserau (26. März) für ihre Vergehen schuldig. Besonders hart ging das BSG gegen den FC Roj und seinen Sportlichen Leiter vor.

Bezirkssportgericht verhängt harte Strafen

In einer Gemeinschaftsentscheidung von drei Sportrichtern verhängte das BSG gegen die Heimmannschaft zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 250 Euro.

Wesentlich härter ging das Bezirkssportgericht gegen den FC Roj vor: Dessen Sportlicher Leiter, Öcal Kaya, erhält für knapp zweieinhalb Jahre ein Funktionsverbot. Zudem muss Kaya eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen. Der Nordstadt-Klub selbst wird nochmal mit 1000 Euro zur Kasse gebeten.

Das BSG sah es nach Sichtung der Videoaufnahmen von Staige.de und den Eintragungen des Schiedsrichters als erwiesen an, dass ein Zuschauer, der dem TuS Eichlinghofen zugeordnet werden konnte, durch das Betreten des Platzes nach dem Schlusspfiff die Rudelbildung ausgelöst hatte: Er habe einen Roj-Spieler provoziert.

Dafür muss Eichlinghofen nun 250 Euro zahlen. Weitere 250 Euro werden dem TuS aufgrund eines „fehlerhaften Ordnungsdienstes“ aufgebrummt. Die dafür zuständige Heimmannschaft habe nicht ausreichend für den Schutz und die Sicherheit des Spielbetriebs gesorgt.

Öcal Kaya (l.) erhält ein Funktionsverbot von zweieinhalb Jahren.
Öcal Kaya (l.) erhält ein Funktionsverbot von zweieinhalb Jahren. © Stephan Schuetze

Deutlich drastischer sind die Folgen für den FC Roj. Nach Erkenntnissen des BSG soll Öcal Kaya während der Ausschreitungen gleich dreimal handgreiflich geworden sein: einmal gegen den Eichlinghofer Zuschauer und zweimal gegen Spieler des TuS.

Der Sportliche Leiter erhält daher ein Funktionsverbot bis zum 31. Juli 2026, teilte das Bezirkssportgericht gegenüber dieser Redaktion mit. Im Klartext bedeutet dies: Der Sportliche Leiter darf für die nächsten knapp zweieinhalb Jahre in keinem Verein oder Verband eine leitende oder administrative Funktion mehr ausüben.

Das BSG hatte bei der Einschätzung der Situation vor allem die mangelhafte Vorbildfunktion Kayas in seiner Rolle als Sportlicher Leiter berücksichtigt.

Zudem erhält Kaya bis zum 31. Juli 2024 ein Betretungsverbot für Sportanlagen: Er darf in dieser Saison bei Ligaspielen des FC Roj also nicht mehr vor Ort sein. Weil Kaya vom Schiedsrichter aufgrund der Geschehnisse eine Rote Karte kassierte – seine dritte in der aktuellen Spielzeit – muss er zusätzlich eine Strafe in Höhe von 1000 Euro bezahlen.

Eine solche Geldstrafe wurde auch gegen den Nordstadt-Verein selbst verhängt. An den Ausschreitungen seien laut BSG auch Roj-Zuschauer beteiligt gewesen sein: Einer von ihnen habe den gleichen Spieler geschlagen, der zuvor von Öcal Kaya angegangen worden war.

Da in dieser Spielzeit schon einmal Anhänger des FC Roj an einem Spielabbruch beteiligt waren - in der Partie gegen den Geisecker SV - wurde auch diese Thematik als Wiederholungsfall gewertet.

Roj will Berufung einlegen

Beide Vereine haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil binnen zehn Tagen Berufung einzulegen. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Rojs Sportlicher Leiter, bereits einen Anwalt eingeschaltet zu haben: „Wir werden das Urteil nicht akzeptieren und dagegen juristisch vorgehen“, so Öcal Kaya. Die Widerrufsfrist endet am 5. April 2024.

Der TuS Eichlinghofen erklärte, die Strafen zu akzeptieren und sich darüber hinaus zu den Vorfällen nicht weiter äußern zu wollen.