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Gerade einmal 11 Minuten dauerte das Kreisliga-Spiel im Dezember an, da holte der Gästetrainer seine Mannschaft vom Feld. Die Punkte sind futsch - und es wird teuer.
Selten hat es einen so schnellen Spielabbruch in der Kreisliga gegeben wie am 12. Dezember des vergangenen Jahres am Bergkamener Nordberg. Bereits nach elf Minuten unterbrach der Schiedsrichter die Partie, weil der Gast das Spielfeld verlassen hatte. Eine teure Aktion, wie sich im Nachhinein herausstellt.
Die Dritte des FC TuRa Bergkamen, klarer Tabellenführer der Liga, führte zu diesem Zeitpunkt im Meisterschaftsspiel der Kreisliga D2 gegen den TSC Kamen IV bereits mit 2:0, als es zu einer Verletzungsunterbrechung kam. Ein Kamener Spieler sei kurz zuvor schmerzhaft in den Weichteilen getroffen worden, hieß es anschließend.
Der Schiedsrichter erkundigte sich beim betroffenen Spieler, der vor Schmerzen schrie. Das wiederum rief seinen Trainer auf den Posten, der unzulässigerweise das Spielfeld betrat, um sich um seinen Teamkameraden zu kümmern. Dabei muss es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Schiedsrichter gekommen sein, an der sich auch ein TSC-Spieler beteiligte.
Der TSC-Coach fühlte sich jedenfalls klar seitens des Schiedsrichters benachteiligt: „Ich fühlte mich als Mensch benachteiligt und habe deshalb meine Mannschaft vom Feld geholt“, erklärte er auf Anfrage unserer Redaktion. Der Unparteiische und die TuRa-Mannschaft warteten noch, bevor das Spiel dann abgebrochen werden musste.
Jetzt befasste sich das Sportgericht Unna/Hamm mit dem „Turbo-Abbruch“ in Bergkamen. Wie bereits vermutet, wird die Begegnung mit 2:0 für den FC TuRa Bergkamen III als gewonnen gewertet.
Der Spieler des TSC Kamen IV wird wegen Schiedsrichterbeleidigung für sechs Spiele gesperrt. Richtig zur Kasse gebeten wird indes dessen Trainer, der wegen groben unsportlichen Verhaltens gegenüber des Schiedsrichters und wegen des verursachten Spielabbruchs 300 Euro - unter Mithaftung des TSC Kamen - in die Kreiskasse zahlen muss.
„Der Trainer hat eine so hohe Geldstrafe erhalten, weil die Aufforderung an seine Mannschaft, das Spielfeld zu verlassen, unsportlich dem Gastverein gegenüber war“, begründete Michael Zahorodnyj, Vorsitzender des Sportgerichts, das Urteil. „Dazu ist er unzulässigerweise auf das Spielfeld gerannt und hat den Schiedsrichter stark kritisiert.“ Damit verzichtete das Sportgericht aber auch auf eine mehrmonatige Sperre gegen den Trainer, die es ebenfalls hätte geben können.
Zahorodnyj erklärt weiter: „Wir müssen auch mal die Vereine in Schutz nehmen, die haben sowieso schon Probleme, Trainer und Betreuer zu finden. Nichtsdestotrotz kann diese für viele auch unverständliche Vorgehensweise so ja nicht akzeptiert werden - deshalb die Geldstrafe.“
67er Jahrgang aus dem Herzen Westfalens. Lokaljournalist durch und durch, seit über 25 Jahren mit dem geschärften Blick auf das Sportgeschehen zwischen Lippe und Ruhr.