Pflastersteine auf Eschenplatz locker Firma kommt Ausbesserung „nur begrenzt“ nach

Lockere Pflastersteine: Firma kommt Ausbesserung „nur begrenzt“ nach
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Eigentlich muss eine Firma, die Pflastersteine wie am Eschenplatz in Ascheberg verlegt, in der Zeit danach Sorge tragen, dass die Steine sich nicht lockern. Es muss also Pflege betrieben werden. Doch dieser vertraglichen Vereinbarung ist das damals beauftragte Unternehmen bisher „unzureichend“ nachgekommen, wie Gemeindesprecherin Stefanie Krampe auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Die Folge: Die Pflastersteine auf dem Platz vor Rossmann, Lüningmeyer und Hit haben sich gelockert.

„Die damalige ausführende Firma hat eine unzureichende Fugenpflege betrieben“, so die Einschätzung der Fachgruppe Technische Dienste bei der Gemeinde Ascheberg. Gerade in den ersten Monaten nach der Herstellung von Pflasterflächen setzen sich die Pflasterfugen beziehungsweise es spült sich Material aus. „Daher ist anfangs darauf zu achten, dass in regelmäßigen Abständen Material nachgelegt wird. Dies ist Teil der Bauleistung. Wenn dies nicht geschieht, spült sich immer mehr Fugenmaterial aus und die Steine lockern sich“, erklärt Krampe.

Eschenplatz Ascheberg
Die Gemeinde Ascheberg vermutet mangelhafte Nachsorge als Grund für die Entstehung der Lücken seitens der beauftragten Firma. © Laura Oswald-Jüttner

Die Gemeinde habe die damalige ausführende Firma bereits mehrfach zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Bislang sei sie der Aufforderung „nur begrenzt“ nachgekommen. Die Baufirma habe dafür Sorge zu tragen, dass die hergestellten Flächen dauerhaft den Verkehrsbelastungen standhalten. „Mindestens vier Jahre beträgt die unmittelbare Mängelhaftung dafür. In den ersten vier Jahren hat die Baufirma dafür zu sorgen, dass ausreichend Fugenmaterial vorhanden ist. Die Gemeinde Ascheberg hat als Sicherheit mit der ausführenden Firma eine Gewährleistungsbürgschaft vertraglich vereinbart“, so die Gemeindesprecherin weiter.

Die Höhe des Schadens sei überschaubar. Eine Schadenssumme sei allerdings noch nicht ermittelt worden, da noch kein Schadensersatz geltend gemacht worden sei, so Krampe. „Schadensersatz wird erst geltend gemacht, wenn die damalige Baufirma der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung endgültig nicht nachkommt.“

Keine Kosten für Gemeinde

Sollte es tatsächlich so weit kommen, gebe es bereits die Überlegung, die Firma Steinhake, die den Auftrag zur Umgestaltung der Sand- und Himmelstraße erhalten hat, mit den Ausbesserungsarbeiten auf dem Eschenplatz zu betrauen. „Die Kosten dafür gehen zulasten der ursprünglich ausführenden Firma beziehungsweise werden durch die Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeglichen“, erklärt Stefanie Krampe.

Für die Dauer der Ausbesserungsarbeiten rechnet Krampe mit kurzzeitigen, temporären Sperrungen. Allerdings sollen die Arbeiten dann ausgeführt werden, wenn ohnehin im Bereich der Sandstraße gearbeitet werde. „Dadurch entstehen eigentlich keine zusätzlichen Einschränkungen.“