Der Rechtsstreit über die Art der Durchführung der Bürgerentscheide zu den Gewerbegebieten Klöters Feld und Derner Straße in Lünen zieht sich hin: Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (Münster) hat noch nicht über die zwei Anträge auf Zulassung der Berufung der Bürgerinitiative (BI) „Gegen die Müllkippe“ entschieden. Das erklärte ein Sprecher des OVG Münster am Mittwoch (7. August) im Gespräch mit der Redaktion. Es sei zurzeit auch nicht abzusehen, wann der zuständige 15. Senat über die Anträge (15 A 1625/23 und 15 A 1626/23) entscheide.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Ende August 2023 die Klage der BI gegen die Art der Durchführung des Bürgerentscheids zu den Gewerbegebieten Klöters Feld und Derner Straße durch die Stadt Lünen abgelehnt. Die Richter konnten seinerzeit keine Verletzung elementarer und demokratischer Grundsätze feststellen. In ihrem Urteil sprachen sie unter anderem von einer zumutbaren Erreichbarkeit und der Möglichkeit für jeden Bürger, die Abstimmung wahrzunehmen.
Ein Kritikpunkt der BI war die ihrer Meinung nach zu geringe Zahl der Wahllokale gewesen. Dadurch seien Menschen in einigen Stadtteilen benachteiligt gewesen. Das Gericht hatte zwar eingeräumt, dass der Stadt beim Verfahren der Briefwahl Fehler unterlaufen sind, allerdings in so geringem Maße, dass trotzdem jeder Bürger hätte abstimmen können.
Der Entscheid
Im Fokus der Bürgerentscheide standen die Fragen: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ‚Gewerbegebiet Klöters Feld‘ bzw. ‚Derner Straße‘ aufgehoben wird?“ Es gab eine große Mehrheit, die für die Aufhebung stimmte. Für den Bürgerentscheid Klöters Feld gab es 8560 Ja-Stimmen und für die Derner Straße 8552 Ja-Stimmen. 1.725 (Klöters Feld) beziehungsweise 1.719 (Derner Straße) Abstimmende votierten mit „Nein.
Das Problem: Für die Aufhebung beider Bebauungspläne hätten jeweils mindestens 9823 Abstimmende mit „Ja“ stimmen müssen. Damit verfehlten beide Bürgerentscheide das notwendige Quorum von 15 Prozent Ja-Stimmen aller Abstimmungsberechtigten.
16 Wahllokale
Wenige Wochen nach dem Bürgerentscheid im Dezember 2022 hatte Leo Bögershausen von der BI gesagt: „Die Bürger in Brambauer, in der Geist und in Mitte sind Bürger zweiter Klasse. Die Menschen wurden benachteiligt und stiefmütterlich behandelt.“ Er spielte darauf an, dass es bei der Landtagswahl im Mai 2022 exakt 66 Wahllokale in der Lippestadt gab, für den Bürgerentscheid im Dezember des gleichen Jahres hingegen nur 16. Darüber hinaus war es auch bei der Briefwahl zu Problemen gekommen: Einige Bürgerinnen und Bürger bekamen ihre Wahlunterlagen erst nach der Abstimmung.
Jedoch hatte die Stadt Lünen im Anschluss an den Bürgerentscheid Fehler bei der Zustellung ausgeschlossen. Dem entgegnete der zuständige Postdienstleister – mit Blick auf Informationen aus der internen Datenverarbeitung – dass auch einen Tag nach dem Bürgerentscheid noch Briefwahlunterlagen empfangen worden seien. Es bleibt also abzuwarten, wie das OVG Münster mit den Anträgen der BI auf die vom Verwaltungsgericht ausgeschlossene Zulassung der Berufung umgeht.
