
Das Foto zeigt die Angeklagten im Landgericht Essen neben ihren Verteidigern. © Jörn Hartwich
Mutter quält vierjährigen Sohn mit Schere – furchtbare Verletzungen
Landgericht Essen
Furchtbare Dinge hat eine 36-jährige Mutter ihrem vierjährigen kleinen Sohn angetan. Durch die Misshandlungen erlitt das Kind ein Trauma. Jetzt urteilte das Landgericht Essen über die Eltern.
Bei diesem Fall läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Immer wieder hat eine Mutter aus Essen ihren vierjährigen Sohn gequält und ihn sogar mit einer Schere im Mund verletzt.
„Ich erkenne mich selbst nicht wieder“, hatte die fünffache Mutter im Prozess erklärt und von Überforderung gesprochen. Ob sie ihren kleinen Sohn jemals wiedersehen wird, ist unklar. Der Junge ist in einer Pflegefamilie untergebracht. Auch die anderen Kinder wurden aus der Familie geholt. Die 36-jährige Mutter muss jetzt ins Gefängnis. Die Strafe: vier Jahre und neun Monate Haft.
Erst Enttäuschung, dann Gewalt
Die Ärzte hatten bei dem Vierjährigen zahlreiche Verletzungen festgestellt: Hämatome am ganzen Körper, der Mittelfuß gebrochen, Schnittverletzungen am Hals, an den Armen und sogar am Gaumen. Außerdem gab es Verbrühungen an den Händen und am Rücken.
Die Familie war 2015 aus Afghanistan geflüchtet. Drei Kinder kamen mit, das jüngste blieb bei der Oma und wurde erst 2019 nachgeholt. Doch Mutter und Sohn blieben sich fremd. Worauf die Angeklagte, die zwischenzeitlich noch ein weiteres Kind geboren hatte, laut Urteil erst mit Enttäuschung, dann mit Wut und Gewalt reagierte.
Trauma durch Misshandlung
Für den Vierjährigen muss es ein echter Albtraum gewesen sein. Er soll durch die Misshandlungen ein Trauma erlitten haben, das psychiatrisch behandelt werden muss.
Auch der Ehemann der 36-Jährigen ist verurteilt worden. Er muss ebenfalls ins Gefängnis. In seinem Fall haben die Richter am Essener Landgericht dreieinhalb Jahre Haft verhängt. Begründung: Der 39-Jährige hätte seine Frau stoppen und den gemeinsamen Sohn schützen müssen.
Ehemann war sich keiner Schuld bewusst
Er selbst war sich bis zuletzt keiner Schuld bewusst. Schließlich sei er es doch gewesen, der das Jugendamt am Ende informiert und gebeten habe, die Misshandlungen durch seine Frau zu stoppen. Was ihm die Richter auch angerechnet haben, aus ihrer Sicht aber nicht ausgereicht habe. Es sei seine Pflicht gewesen, so hieß es, früher einzugreifen.