Seit dreieinhalb Jahren verkauft Ibrahim Malla, Inhaber von ShishaDoc in Lünen, in seinem Geschäft an der Münsterstraße 55d Systeme, Liquids, Tabak und Kohle für Dampfer und Shisha-Raucher. Das Geschäft rentierte sich zunächst, dann jedoch mit der Zeit immer weniger. Und dafür gab es einen Grund.
Immer mehr illegale Vapes
Nach und nach seien immer mehr illegale Vapes angeboten worden, sagt Malla. Vapes sind Ein-Weg-E-Zigaretten, die keinen Tabak, sondern eine nikotinhaltige Flüssigkeit enthalten, den sogenannten Liquid, der beim Rauchen verdampft wird. Diese Vapes, so Ibrahim Malla, enthielten mehr als zwei Milliliter Flüssigkeit. Sie seien nicht versteuert oder nicht vom angegeben Hersteller produziert worden. Erst vor wenigen Tagen zum Beispiel hatten Kontrollkräfte des Hauptzollamts in Kefeld circa 650.000 illegale Vapes sichergestellt.

„Dieses Problem haben wir schon länger. Wir haben überlegt zu schließen, weil die Leute fast nur noch illegale Vapes wollten.“ Andere Kunden, so habe er auf Nachfrage erfahren, ließen sich unversteuerte E-Zigaretten nachts oder am Sonntag „andrehen“, wenn das Geschäft von Malla geschlossen hatte. Also suchten der Geschäftsführer von ShishaDoc und sein Mitarbeiter Timo Emgri nach einer Lösung. Und fanden sie: „Wir wollten einen Automaten, der unsere Kunden an sieben Tagen und 24 Stunden täglich bedient.“
Auswahl: Kunden entscheiden
Gesagt, getan: Ibrahim Malla beantragte bei der Stadt Ende vergangenen Jahres, vor seinem Geschäft einen entsprechenden Verkaufsautomaten aufzustellen. Das Rathaus war schließlich einverstanden und nun, am vergangenen Dienstag, befüllten Malla und Emgri das erste Mal den neuen Automaten an der Münsterstraße mit Liquids, Ein-Weg-Vapes, Podsystemen, Shisha-Tabak und Kohle. Die Entscheidung, welche Produkte und Marken nun über den Automaten angeboten werden, hätten nicht er und sein Mitarbeiter getroffen, sagt Malla. Er hatte eine entsprechende Instagram-Umfrage unter seinen Kunden gestartet. Das Sortiment werde natürlich auch regelmäßig geändert, sagt er.
Bezahlt werden kann klassisch mit Bargeld (Scheinen und Münzen), aber auch per PayPal, EC- und Kreditkarte. Minderjährige sind vom Kauf ausgeschlossen. Um das zu garantieren, müssen die Kunden ihren Personalausweis oder ihren Führerschein einlesen. Dann kann das Produkt aus dem Automaten den Besitzer wechseln - ganz egal, ob das Geschäft dahinter geöffnet hat oder nicht.