Die Sonne scheint und viele Menschen sind in der Natur unterwegs – oftmals mit einem vierbeinigen Begleiter. Wegen der Brut- und Setzzeit müssen die Hunde allerdings seit dem 1. März und bis zum 15. Juli an die Leine genommen werden. Umso verwunderlicher war es für Nancy Folle aus Bork, als sie am 3. April abends draußen, in der Nähe des Südwalls, laute Knallgeräusche hörte. Folle vermutet, dass es sich dabei um Schüsse gehandelt habe – von Jägern. „Ich kenne die Geräusche, wenn sie von Böllern ausgelöst werden. Das waren keine Böller, das klang eher nach Schüssen“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion.
„Kein Jäger unterwegs gewesen“
Sie habe außerdem genau dort, wo Folle die Geräusche ausgemacht habe, in der Vergangenheit Jäger gesehen – außerhalb der Brut- und Setzzeiten, wie sie weiter erklärt. „Hunde müssen an die Leine, aber die Jäger dürfen schießen? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht“, so Folle.
Zuständig für die Jäger ist der Hegering Selm. Auf Nachfrage der Redaktion sagt der Hegeringsleiter Heinz-Georg Mors, dass dort keine Jäger aktiv gewesen seien. „Dort haben zwei Jäger ihr Revier, beide waren nicht unterwegs“, sagt Mors und erklärt: „Aber beide haben die Knallgeräusche auch gehört. Das waren wohl Jugendliche, die Böller geworfen haben.“ Auf Nachfrage der Redaktion sagt der Pressesprecher der Stadt Selm, Malte Woesmann, dass das Ordnungsamt dort nicht im Einsatz war. Auch Nadine Richter, Sprecherin der Kreispolizeibehörde Unna, sagt, dass es keinen Einsatz der Polizei gab.

Jagdzeiten und Ausnahmen
Auf die Frage, welche Tiere wann gejagt werden dürfen, verweist Mors auf eine Übersicht der Jagdzeiten in NRW. Diese zeigt: Viele Tiere dürfen während der Brut- und Setzzeit nicht gejagt werden, es gibt allerdings auch Ausnahmen. So dürfen Schmalspießer, ein männliches Reh oder Hirsch im zweiten Lebensjahr, und andere Schmaltiere im Mai gejagt werden. Rehböcke dürfen vom 1. Mai bis zum 31. Januar, Wildtruthähne vom 16. März bis zum 30. April und Rabenkrähen vom 1. August bis zum 10. März geschossen werden. Wildschweine dürfen derzeit ganzjährig gejagt werden, außer führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg.
Anders sieht das bei Jungtieren aus. Sowohl Frischlinge als auch Jungfüchse, Jungwaschbären, Jungmaderhunde, Jungdachse und Juventile Nilgänse dürfen ganzjährig, Jungkormorane vom 2. März bis zum 15. August gejagt werden, unter Berücksichtigung des Bundes- und Landesrechts. Die Jagd auf Bisam und Nutria ist ebenfalls ganzjährig erlaubt.