Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht.

Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht. © picture alliance/dpa

Impfpflicht in Lünen und Selm: Pflegedienst stellt Mitarbeiter frei

dzSeniorenbetreuung

Seit Mitte März müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich gegen das Coronavirus geimpft sein. In Lünen und Selm trifft das auf die meisten zu – einige ließen sich nicht überzeugen.

Lünen, Selm

, 23.07.2022, 08:15 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit der so genannten „Einrichtungsbezogenen Impf-Pflicht“ wollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass es zu keinen weiteren Corona-Ausbrüchen in Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen kommt. Seit März ist das Vorhaben rechtskräftig. Bei den Pflegediensten in Lünen und Selm hat die Impfpflicht kaum Auswirkungen auf die Personalplanung.

„In unseren Senioren-Residenzen in Osterfeld, Beckinghausen, der Parkresidenz in Lünen sowie für den mobilen Pflegedienst und die weiteren Standorte in Selm sind alle Mitarbeiter geimpft“, sagt eine Sprecherin der Alloheim Senioren-Residenzen. Nur sehr wenige Mitarbeiter hätten sich seinerzeit gegen die Impfung und somit gegen eine Weiterbeschäftigung in einem Gesundheitsberuf entschieden.

Freistellung konnte kompensiert werden

Ähnlich sieht es beim Caritasverband Lünen, Selm, Werne aus: „Insgesamt sind es sechs Personen, davon lediglich drei aus dem Kreis der aktiv beschäftigten Mitarbeiter“, teilt Caritas-Vorstandsassistentin Christina Dobijata auf Nachfrage der Redaktion mit.

Die Folge: Die aktiven Pflegekräfte wurden freigestellt. „Bei der geringen Zahl konnten unsere Einrichtungen und Dienste eine Freistellung dieser Mitarbeitenden gut kompensieren“, sagt Dobijata.

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In den Senioren-Residenzen des Alloheime habe man bis zuletzt versucht, Mitarbeiter zum Impfen zu bewegen – das gelang jedoch nicht bei allen „Auch Kernargumente wie, dass ein durch einen ungeimpften Mitarbeiter verursachter Covid-19-Ausbruch möglicherweise auch für den verantwortlichen Mitarbeiter haftungs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben wird und das unabhängig von ‚offiziell‘ ausgesprochenen Betretungsverboten durch die Gesundheitsämter umgesetzt werden muss, konnten die Mitarbeiter zum Überdenken ihrer Entscheidung am Ende nicht bewegen“, teilte die Sprecherin mit.

Die Stellen der ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden bereits im März durch entsprechende Neueinstellungen besetzt, so das Unternehmen.

Bei den Pflegediensten in Lünen und Selm hat die Impfpflicht kaum Auswirkungen auf die Personalplanung.

Bei den Pflegediensten in Lünen und Selm hat die Impfpflicht kaum Auswirkungen auf die Personalplanung. © picture alliance / dpa

Kreis Unna hat noch keine Verbote ausgesprochen

Für Bußgelder, Betretungs- und Tätigkeitsverbote ist der Kreis Unna verantwortlich. Nach aktuellem Stand (21. Juli) wurden noch keine Strafen ausgesprochen. Mitte Mai meldete der Kreis, dass über 600 Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich nicht bzw. nicht vollständig geimpft seien.

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Daran anschließend wollt der Kreis mit den Mitarbeitern das Gespräch suchen. Diese seien aktuell noch nicht beendet, wie der Kreis Unna auf Anfrage der Redaktion mitteilte. Dadurch, dass Einzelgespräche nötig seien, würde dies viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher wurden bisher keine Verbote jeglicher Art ausgesprochen.

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