Polizeibeamten in Herne erlebten am Freitag (4. April) eine ungewöhnliche Situation, die selbst für erfahrene Streifenbesatzungen selten ist: Auf der Baukauer Straße wurde ein Abschleppfahrzeug (Zwölf-Tonner) gestoppt, das ein kleineres Abschleppfahrzeug transportierte, auf dem wiederum ein Auto festgeschnürt war.
Der Fahrer des größeren Abschleppwagens, ein 44-Jähriger, erklärte den Polizisten, dass das kleinere Abschleppfahrzeug aufgrund eines Reifendefekts auf der Autobahn liegengeblieben war und nicht weiterfahren konnte. Dies führte zu der außergewöhnlichen Situation, dass ein Abschlepper einen anderen Abschlepper mit einem Auto abtransportierte.
Herne: Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Allerdings war die Situation nicht nur ungewöhnlich, sondern auch rechtlich problematisch. Der Fahrer des Zwölf-Tonners hatte sowohl seine Fahrerlaubnisklasse als auch seine Berufskraftfahrerqualifikation seit mehreren Jahren nicht verlängert. Dies bedeutet, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, um ein Fahrzeug dieser Größe zu führen. Gegen den 44-Jährigen und die Firma wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erstattet.
Die Fahrt des Gespanns musste sofort abgebrochen werden. Die rechtlichen Konsequenzen für den Fahrer und die Firma könnten erheblich sein. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Zudem drohen Bußgelder für Verstöße gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, insbesondere wenn ein Fahrer ohne gültigen Qualifizierungsnachweis fährt.