Bereits seit dem Jahr 2023 ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen Mann aus Selm wegen des Verdachts, kinderpornografisches Material besessen und verbreitet zu haben. Der Fall hatte bereits Konsequenzen für eine Kindertagespflege in der Stadt, die seit Anfang März geschlossen bleibt. Die Tagesmutter stand in Kontakt mit dem Verdächtigen, gegen sie wird allerdings nicht ermittelt. Ihr Kontakt zu dem Verdächtigen war im Zuge der Auswertung der sichergestellten Daten erst im Februar 2025 bekannt geworden, daraufhin informierte die Staatsanwaltschaft die Stadt Selm.
Doch gerade für die Eltern, deren Kinder seit Beginn der Ermittlungen in der Tagespflege betreut wurden, bleiben einige Fragen offen. Der Verdächtige ist trotz der im Raum stehenden Straftaten nach der Durchsuchung im Dezember 2023 weiterhin auf freiem Fuß, eine Untersuchungshaft ist hier nicht vorgesehen. Sonja Frodermann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund, erläutert dazu: „In dem vorliegenden Fall bestehen bisher keinerlei Anhaltspunkte für eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Das dem Verdächtigen vorgeworfene Delikt unterfällt auch nicht dem Katalog der Straftaten, die zu der Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr führen können. Da folglich kein Haftgrund vorliegt, ist die Anordnung von Untersuchungshaft rechtlich nicht möglich.“
Es liegen demnach weder konkrete Tatsachen vor, die auf eine Fluchtgefahr schließen lassen, noch Hinweise, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Verdächtige auf Zeugen einwirken oder Beweismittel manipulieren könnte. Über die Anordnung einer Untersuchungshaft hinaus stehen den Strafverfolgungsbehörden keine rechtlichen Eingriffsbefugnisse zur Verfügung, um die Begehung von weiteren Straftaten eines Tatverdächtigen zu verhindern.
Keine weitere Datenauswertung
Interessant ist im Zuge des derzeit laufenden Ermittlungsverfahrens, dass die Behörden aktuell keine zusätzlichen Daten mehr auswerten. „Weitere Datenträger befinden sich aktuell nicht mehr in der Auswertung“, teilt die Staatsanwältin auf Anfrage mit. Alle nach bisherigen Erkenntnissen für den Fall relevanten Datenträger hat die Polizei also bereits gesichtet. Wie die Ermittlungsbehörden mit den nun bekannten Daten umgehen und ob sich der Tatverdacht erhärtet, wird sich im Lauf der Ermittlungen ergeben, deren Zeitrahmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht genau abzusehen ist.
Zu den Fragen dieser Redaktion, ob es auszuschließen ist, dass auch Bilder von Kindern aus der Tagespflege auf den Datenträgern zu sehen sind, und ob eine Befragung der Selmer Tagesmutter als Zeugin vorgesehen ist, kann die Staatsanwaltschaft derzeit keine Angaben machen, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob die Indizien für einen hinreichenden Tatverdacht und damit eine Anklage ausreichen. Sollte Anklage erhoben werden, kann es zu einem Gerichtsverfahren und einer möglichen Verurteilung des Beschuldigten kommen.
