Wenn an den Amtsgerichten Häuser oder Wohnungen zwangsversteigert werden, kann so mancher auf der Suche nach Immobilien ein Schnäppchen machen. Am Amtsgericht Lünen wird am 7. Juli um 10 Uhr ein Einfamilienhaus an der Gartenstraße in Selm-Bork unter den Hammer kommen. Das 502 Quadratmeter große Haus samt Unterkellerung und Garage wurde um 1972 in Massivbauweise als Winkelbungalow mit Walmdach erbaut. Laut der Bekanntmachung hat das Gebäude einen Verkehrswert von 385.000 Euro.
Insgesamt bietet das eingeschossige Gebäude eine Wohnfläche von rund 133 Quadratmetern. Diese werden laut dem Gutachten zum Gebäude in Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Elternzimmer, Zimmer, Kinderzimmer, Bad-WC, WC-Raum, Abstellraum, eine Diele und zwei Fluren aufgeteilt. Im Kellergeschoss gibt es vier Räume, einen Heizungskeller, Öltankraum und eine Waschküche. Der Dachboden ist nicht ausgebaut.

Fehlende Untersuchungen
Aussagen über die Bausubstanz oder den Bauschaden könne das Gutachten nicht machen, da es sich dabei um eine andere Art von Gutachten handeln würde und dementsprechend keine Untersuchungen hinsichtlich der Standsicherheit des Gebäudes, des Schall- und Wärmeschutzes, des energetischen Verhaltens des Gebäudes oder der Kanaldichtigkeit vorgenommen wurden. Ein Energieausweis lag zum Stichtag nicht vor. „Nach Einführung der Energie-Einsparverordnung gelten auch an bestehende Gebäude erhöhte Anforderungen an den Wärmeschutz, welche somit bei Umbau, Sanierung und Eigentümerwechsel oder auch im Zusammenhang mit Mietangelegenheiten von einem künftigen Eigentümer einzuhalten sind“, heißt es im Gutachten.
Außerdem wurden keine „weitreichenden“ Untersuchungen zu tierischen oder pflanzlichen Schädlingen, schadstoffbelasteten Baustoffen, beispielsweise Asbest, oder der Verträglichkeit von Materialien durchgeführt. „Sollten diesbezügliche weitergehende Untersuchungen zu einer veränderten Kenntnislage führen, hätte der ermittelte Verkehrswert keinen weiteren Bestand und wäre entsprechend zu modifizieren.“
Schäden am Haus
Trotzdem wurden bei dem Gutachten auch einige Mängel und Schäden am Gebäude festgestellt. So gibt es neben kleineren Mängeln, wie einem eingeklemmten Rollladen, teilweisen Putzrissen, Korrosion an der Eingangstür oder einem defekten Lichtschalter, auch teils Feuchtigkeit in der Kellerwand. Das Treppengeländer hinunter zum Keller ist teilweise aus der Wand gelöst. Im Wohnbereich weisen die Zimmertüren und Türrahmen starke Schleifspuren auf und die textilen Oberböden müssen erneuert werden.
Im Außenbereich ist die Eingangsbefestigung erneuerungsbedürftig, die Plattierung ist ausgebrochen und die Regenfallrohre sind teils nicht an Dachrinnen angeschlossen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass sich das Gebäude in einem überalterten, modernisierungsbedürftigen Zustand befindet.
Durchwachsener Gesamteindruck
Insgesamt fällt das Ergebnis des Gutachtens durchwachsen aus. So wird die Wohnlage als gut eingestuft, die Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln und die allgemeine Verkehrslage seien durchschnittlich und der Grundriss des Gebäudes zeitgemäß. Allerdings ist die Ausstattung überaltert und modernisierungsbedürftig, der Unterhaltungszustand wird teilweise nur als unterdurchschnittlich eingestuft. Das Gutachten bescheinigt dem Gebäude eine gute Marktgängigkeit.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 19. April 2025.