DFB prüft Transfer-Revolution im Amateurfußball Vorschlag kommt von Dortmunder Vereinschef

DFB prüft Transfer-Revolution im Amateurfußball: Impuls kommt von Dortmunder Vereinboss
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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) prüft die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft, die sich mit weitreichenden Änderungen für Vereinswechsel im Amateurfußball beschäftigen könnte. Die Idee kommt vom Vorsitzenden eines Dortmunder Klubs. Grundsätzliche Unterstützung gibt es vom Kreis sowie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW). Die Hintergründe.

Ablöse-Streit mit dem TuS Bövinghausen

Die Rückrunde der Spielzeit 2024/25 hat begonnen und in Westfalens Amateurfußballligen kämpfen die Vereine darum, sich für die entscheidende Saisonphase eine gute sportliche Ausgangslage zu verschaffen.

Der Zeitraum kurz nach der Winterpause wird zudem oftmals genutzt, um Neuzugänge in der Mannschaft zu integrieren. Zumindest im Idealfall. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass bei Spieler-Wechseln die vorgegebenen Regularien des DFB nicht eingehalten werden – oder sich die Vereine nicht auf eine Ablöse einigen können.

Eine solche Situation erlebte Ralf Schemann, Vorsitzender des TuS Neuasseln (Kreisliga B), in der zurückliegenden Winter-Wechselperiode. Wie diese Redaktion berichtete, wollte Schemann die C-Liga-Reserve mit Spielern der mittlerweile aufgelösten zweiten Mannschaft des TuS Bövinghausen ergänzen.

Doch daraus wurde nichts: Die von Bövinghausen aufgerufenen Ablösesummen von 500 Euro pro Spieler waren Neuasseln zu hoch. Die Wechsel platzten und weil sich die Spieler bereits im Dezember 2024 abgemeldet hatten, wurden diese für ein halbes Jahr gesperrt.

Ralf Schemann ist Vorsitzender beim TuS Neuasseln.
Ralf Schemann ist Vorsitzender beim TuS Neuasseln. © TuS Neuasseln

Ein Umstand, der den Vereinsboss des TuS Neuasseln nachdenklich stimmte. „Aus meiner Sicht ist die bestehende Regelung der Winterwechselperiode im Amateurfußball, so wie sie derzeit geregelt ist, nicht mehr zeitgemäß“, sagt Schemann.

Zum Hintergrund: Im Sommer wird für den Fall einer Nichteinigung zwischen den beiden Vereinen, ein laut Verband festgeschriebener Ablösebetrag fällig. Zumindest, wenn beim Spieler kein bestehender Vertrag vorliegt. Im Winter sind die Ablösesummen hingegen frei verhandelbar.

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Amateure und Vertragsspieler – Wechselfristen im Amateurfußball

Bei den Regularien wird im Amateurfußball zudem zwischen Amateuren und Vertragsspielern unterschieden. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu 249,99 Euro im Monat erstattet bekommt.

Vertragsspieler wiederum ist laut WDFV, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag geschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 250 Euro monatlich erhält.

Im Seniorenbereich unterscheidet der Verband zwischen zwei Transferabschnitten. Anders als im Sommer sind im Winter die Ablösesummen frei verhandelbar. Abmelden und bei einem neuen Verein anmelden, reicht nicht aus, damit Spieler für ihren neuen Verein auch spielberechtigt sind. Den Spielern droht bei Nichteinhalten eine Sperre von sechs Monaten.

  • Wechselperiode I (Abmeldefrist: 30. Juni) geht vom 01. Juli bis 31. August
  • Wechselperiode II (Abmeldefrist: 31. Dezember) geht vom 1. Januar bis 31. Januar

„Und genau da liegt der Hase im Pfeffer“, meint Schemann und ergänzt: „Im Prinzip ist man dem Wohlwollen des abgebenden Vereins ausgesetzt, denn wenn sich beide Parteien nicht einigen können, bleibt der Spieler dem Pflichtspielbetrieb fern, längstens für eine Dauer von sechs Monaten nach seinem letzten Pflichteinsatz. Man kann den Einwand verstehen, dass es bei Vereinswechseln, egal ob nun im Winter oder Sommer, auch immer um ein Stück weit Planungssicherheit der Vereine geht. Geld dürfte dabei auch eine gewisse Rolle spielen. Aber auf Kreisliganiveau, wo es nicht um das große Geld geht, sondern um den Sport an und für sich, passt diese Wechselmodalität im Winter nicht mehr in die aktuelle Landschaft“.

„Jedes Arbeitsverhältnis kann schneller gekündigt werden“

Aus Sicht von Ralf Schemann müssten die Wechselregularien daher zeitgemäß angepasst werden. Seine Vorschläge: Angenommen, ein B-Ligist möchte aus der Kreisliga-Reserve eines Westfalenligisten einen Spieler verpflichten. In dem Fall hat der Westfalenligist in den Verhandlungen immer die Möglichkeit, den Spieler wie einen der Ersten zu behandeln. Für Schemann wäre es sinnvoll, im DFB-Net (fussball.de) kennzeichnen zu können, ob ein Spieler überhaupt für die Erste gespielt hat. Beziehungsweise eine Regelung zu treffen, wie viele Einsätze ein Spieler für die Erste gemacht haben muss, damit er nicht mehr als Reserve-Spieler gilt.

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Außerdem sollten laut Schemann die frei verhandelbaren Ablösen in der Winterwechselperiode auf eine niedrige dreistellige Summe festgelegt werden. Platzt ein Wechsel dennoch, wie im Fall des TuS Bövinghausen, sollte die Dauer der Sperren nach Schemann kürzer ausfallen.

„Jedes Arbeitsverhältnis kann schneller gekündigt werden. Jede allgemeine Kündigungsfrist ist kürzer. Mein Appell ist also an den Verband gerichtet, sich dieser Thematik anzunehmen und darüber nachzudenken, wie man den Sachverhalt gerechter und zeitgemäßer regelt“, betont der Vereinschef aus Neuasseln.

DFB prüft neue Arbeitsgemeinschaft

Angesprochen auf die Ideen von Schemann, sagt Dortmunds Kreisvorsitzender Andreas Edelstein: „Grundsätzlich der Meinung zu sein, dass es schwierig ist, wenn ein C-Liga-Spieler den gleichen Wechsel-Regularien unterliegt wie ein Ober- oder Regionalligaspieler, kann ich erstmal nachvollziehen. Inhaltlich ist das mit Sicherheit etwas, wo vielen Vereinen aus der Seele gesprochen wird. Gleichzeitig ist auch klar, dass ein Spieler, der zehn Jahre lang in der Oberliga ausgebildet wurde, auch in der Kreisliga A entsprechend etwas verdienen möchte. Außerdem müssen Vereine auch eine gewisse Sicherheit in ihrer Planung behalten. Es gibt also immer ein für und wider. Ganz allgemein kann ich den Punkt aber verstehen, darüber nachzudenken, Kreisliga-Wechsel anders zu beurteilen als zum Beispiel überkreisliche Wechsel“, so Edelstein.

Dieses Medienhaus kontaktierte den Präsidenten des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW), Manfred Schnieders, mit den Ideen zur Anpassung der Wechselregularien im Amateurfußball. Schnieders legte den Vorschlag daraufhin bei einer Spielobleute-Tagung aller 21 deutschen Landesverbände im Februar in Frankfurt vor. „Der FLVW hat dort kurzfristig das Thema hinterlegen können“, hieß es in dem Antwortschreiben an diese Redaktion.

Sogar der Deutsche Fußball-Bund prüft nun die Ideen des Dortmunder Vereinsvorsitzenden. Eine Arbeitsgemeinschaft könnte sich künftig mit weitreichenden Änderungen der Wechselstatuten beschäftigen. Kommt es also zu einer Transfer-Revolution im Amateurfußball? Zumindest erste Schritte dahin sind getan. „Es wird auf DFB-Ebene geprüft, ob eine Arbeitsgemeinschaft ‚Wechselbestimmungen/Vereinswechselentschädigungen‘ eingerichtet werden soll“, erklärte der FLVW.