Dirk Klaus steht neben Hinweis-Schild auf dem Aldi-Parkplatz, das er übersehen hat.

Dirk Klaus hat zu lange auf dem Aldi-Parkplatz am ehemaligen Zechengelände in Hervest geparkt, jetzt soll er zahlen. © Niklas Berkel

Dirk Klaus ist sauer wegen der Parkplatz-Kosten bei Aldi: „Diese Arroganz nervt“

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Der Halterner Dirk Klaus hat ein Knöllchen bekommen, weil er in Dorsten auf einem Aldi-Parkplatz seinen Wagen abgestellt hat. Er fühlt sich abgezockt, ein Anwalt glaubt, dass er nicht zahlen muss.

Dorsten, Haltern

, 07.07.2022, 05:30 Uhr

Wer als Nicht-Kunde in Dorsten-Hervest den Aldi-Parkplatz auf dem ehemaligen Zechengelände Fürst Leopold länger als eine Stunde benutzt, soll zahlen: 24,90 Euro. Dafür hat die Firma „Safe Place“ extra Sensoren auf dem Parkplatz angebracht. Doch die sorgen unter den Menschen, die dort parken, immer mal für Ärger. Jetzt auch bei einem Paar aus Haltern.

Dirk Klaus parkte mit seinem Ehemann bei Aldi. Weil er aus Haltern kommt, war ihm die Situation rund um den Parkplatz aber nicht bekannt. „Und die Schilder sind nur auf wenigen Parkplätzen zu sehen“, sagt er. Es sei nicht zu erkennen, welche Parkbuchten zu Aldi gehören und welche nicht. Als sein Ehemann das Auto über die Zufahrt am Vinyl-Café auf den Parkplatz fuhr und sie den ersten freien Parkplatz nahmen, hätten sie kein Hinweisschild erkennen können.

Einerseits weil dort nur wenige Schilder stehen, andererseits weil ein solches Schild durch einen weißen Sprinter verdeckt gewesen sein soll. Als die beiden wiederkamen, war an ihrer Windschutzscheibe ein Strafzettel - ganz zu ihrer Verwunderung. Dirk Klaus habe versucht, mit Aldi und „Safe Place“ Kontakt aufzunehmen, funktioniert habe das aber nicht. „Diese Arroganz nervt.“

Grundsätzlich habe Klaus nichts dagegen, die Strafe zu zahlen. Es sei nur fair, dass Aldi Geld für den Parkplatz fordere, wenn man dort nicht einkauft. „Ich respektiere entsprechende Privatparkplätze und möchte sie niemandem wegnehmen.“

Dirk Klaus will die Strafe nicht zahlen

Nur sagt er auch, dass die Beschilderung besser sein müsste. „Neben jeder Zufahrt zum Parkplatz muss die Beschilderung deutlich zu sehen sein.“ Er schlägt vor, entweder deutliche Hinweisschilder neben den Zufahrten anzubringen oder die Zufahrten mit Schranken abzuriegeln. Dann sei jedem klar, wo der Aldi-Parkplatz beginnt. Weil die Schilder-Situation aber so ist, wie sie ist, wolle er die Strafe nicht zahlen.

Wie der mittlerweile gestorbene Rechtsanwalt Volker Cornelisen Anfang 2022 erklärte, müsse auch niemand die Strafkosten übernehmen. Es handele sich nicht um ein offizielles Knöllchen. Abgeschlossen werde der Vertrag nur mit dem Fahrer des Wagens. Die Zahlungsaufforderung erhalte jedoch der Halter. Dem könne allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er dort tatsächlich geparkt habe.

Safe Place: „Vertragsstrafe ist begründet und zu zahlen“

Die Firma „Safe Place“ sieht das naturgemäß anders. „Wenn dort (auf dem Aldi-Parkplatz, Anm. d. Red.) während der Öffnungszeiten jemand parkt, ohne Kunde gewesen zu sein, so ist die Vertragsstrafe begründet und zu zahlen“, erklärt „Safe-Place“-Prokurist Fabian Bertelsmeier.

Klaus‘ Vorwurf, die Beschilderung sei unzureichend, könne er nicht nachvollziehen. „Die Beschilderung des Parkplatzes entspricht nicht nur den rechtlichen Anforderungen, sondern geht sogar durch sich wiederholende Schilder noch darüber hinaus.“

Aldi selbst sieht das auch so. Unternehmenssprecher Dennis Boczek: „Insgesamt sind dort acht Hinweisschilder angebracht. Das ist für uns ausreichend.“ Um den Kunden eine freie Parkplatzwahl zu ermöglichen, habe Aldi sich für dieses Modell entschieden. Kunden, die zu lange geparkt haben, können dem Strafhinweis entgehen, indem sie einen Kassenbon vorlegen.

Welche gesetzliche Regeln gelten für Park-Hinweise?

Damit der Vertrag zwischen dem Parkenden und dem Parkplatz-Inhaber gültig ist, gelten einige Regeln. Die Hinweisschilder müssen laut der Verbraucherzentrale deutlich zu erkennen sein. Spätestens, wenn sie den Wagen verlassen, müssen Parkende die Schilder lesen können. Nicht ausreichend sind

  • eine besonders kleine Schrift auf Hinweis-Schildern bei der Einfahrt,
  • versteckte Schilder am Rand der Supermarkt-Parkplätze,
  • Hinweise zum Parken erst im Supermarkt
  • sowie besonders lange und komplizierte Klauseln.

Sind Parkende der Meinung, dass die Informationspflicht auf dem Parkplatz nicht ausreichend erfüllt ist, sollen diese die Hinweisschilder fotografieren, mögliche Zeugen suchen und sich schriftlich an die Firma per Einwurfeinschreiben wenden.

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