Deutschland befand sich noch im zweiten Pandemie-Jahr 2021, als der Bundestag eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal beschloss. Seit dem 15. März greift diese – das Gesundheitsamt des Kreises Unna setzt sie aber nicht durch.
Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbetrieben mussten ihren Leitungen einen Nachweis darüber erbringen, dass sie geimpft sind. Geschah das nicht, waren die Betriebe verpflichtet, ihre Mitarbeiter beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Im Kreis Unna haben 183 Einrichtungen insgesamt 720 Personen gemeldet, die der Impfpflicht unterlagen – unabhängig von deren Impfstatus. „Im Rahmen der Ermittlung stellte sich heraus, dass viele Personen bereits immunisiert waren“, sagt Kreis-Pressesprecher Max Rolke auf Anfrage dieser Redaktion.

Übrig blieb knapp die Hälfte der von den Betrieben gemeldeten Beschäftigten. 350 Personen drohte im Kreis Unna ein Beschäftigungsverbot, weil sie sich nicht vollständig haben impfen lassen beziehungsweise keine vollständige Immunisierung nachweisen konnten.
Mitarbeiter des Kreises selbst hätten sich laut dessen Pressestelle nicht darunter befunden. Wie viele Menschen insgesamt von der Impfpflicht betroffen sind und diese erfüllen, darüber kann der Kreis keine Auskunft geben.
Keine Beschäftigungsverbote
Doch zu befürchten haben Ungeimpfte Pflege- und Gesundheitskräfte trotz der Impfpflicht nichts. Wie andere Gesundheitsämter auch, erließ das Gesundheitsamt des Kreises Unna keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote.
Grund dafür seien strenge Regeln zur Test- und Maskenpflicht sowie die Tatsache, dass die Impfpflicht zum 1. Januar 2023 schon wieder auslaufe. Ob sie verlängert werden soll, ist derzeit noch ein politisches Streitthema. Es scheint eher ungewiss. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann etwa hat sich schon im Juli dagegen ausgesprochen.
Masken- und Testpflicht
Für Mitarbeiter, die noch keiner gesetzlichen oder betrieblichen Masken- und Testpflicht unterliegen, habe das Gesundheitsamt des Kreises diese angeordnet, so Pressesprecher Rolke. Bußgelder oder ähnliche Sanktionen seien indes nicht verhängt worden.
Bereitschaft zur Impfung
Dabei seien nach Ansicht des Kreises viele Menschen bereit gewesen, die Impfpflicht bei der Einleitung weiterer Schritte zu erfüllen. Im entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundestages stand geschrieben: Dem Personal in den Gesundheitsberufen und den Menschen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen beruflich betreuten, komme eine besondere Verantwortung zu.
„Viele Personen signalisierten bereits, die Impfung zeitnah nachzuholen, einige hätten ärztliche Atteste zur Verfügung gestellt, dass sie nicht geimpft werden können etc.“, so Rolke.
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