Viele Städte und Gemeinden im Kreis Unna bekommen in ihrem Haushalt die Enden nicht mehr zusammen, und der Kreis selbst erhöht Jahr für Jahr die Umlage. Die GfL/WfU-Fraktion will nun wissen, wie stark die kommunale Familie eigentlich unterfinanziert ist bei den Aufgaben, die sie für Bund und Land erfüllt.
„Einnahmeverluste durch Verletzung des Konnexitätsprinzips“ heißt es in einem Antrag an die Kreisverwaltung, der unserer Redaktion vorliegt. Was damit gemeint ist: Wenn Bundestag oder Landtag per Gesetz Kommunen neue Aufgaben übertragen, fehlt es häufig an einer ausreichenden Finanzierung. So muss vor allem oft zusätzliches Personal eingestellt werden.
Bund und Land erstatten nicht sämtliche Kosten
Weil diese Aufwendungen von Bund und Land nicht oder nicht komplett erstattet würden, habe der Kreis Unna Einnahmeausfälle, rechnet die Fraktion um ihren Vorsitzenden Professor Johannes Hofnagel vor.
Bei der aus zwei Wählergemeinschaften aus Lünen und Unna gebildeten Fraktion will man nun vom Kreis erfahren, ob er die Höhe dieser Verluste benennen kann. Außerdem wird hinterfragt, ob man im Kreishaus Handlungsbedarf sehe und es für ratsam halte, gemeinsam mit anderen Landkreisen gegen die Verletzung des Konnexitätsprinzips zu klagen.
Termin: Der Antrag wird in den Kreisausschuss, Sitzung am 12. Mai, 16 Uhr, im Freiherr-vom-Stein-Saal im Kreishaus, eingebracht.