Die Zentrale Ausländerbehörde des Kreises Unna soll eine Sammelanhörung für Flüchtlinge aus dem Irak vorbereiten. Das berichtet das abschiebekritische Portal „Abschiebungsreporting NRW“ auf „X“ (ehemals Twitter). Die Folge könnte eine vermehrte Abschiebung in den Irak sein.
Laut „Abschiebungsreporting“ gibt es Hinweise, dass am Dienstag (26.9.) eine Sammelanhörung bei der Ausländerbehörde des Kreises Unna mit Vertretern der irakischen Botschaft stattfindet. „Betroffene sollten sich vorab beraten lassen“, heißt es vom Projekt des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“.
Seit 2021 läuft das Projekt in Nordrhein-Westfalen. „Abschiebungsreporting“ möchte nach eigenen Angaben „inhumane Aspekte der Abschiebepraxis in NRW“ an Einzelfällen öffentlich machen. Es wird unter anderem von der evangelischen Kirche in NRW, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ unterstützt.
Kreis gibt keine Details preis
Kreis-Sprecher Max Rolke bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass es „Sammelanhörungen auch im Kreis Unna“ gibt. „Nähere Details können wir aufgrund des laufenden Verfahrens nicht geben“, erklärt Rolke, angesprochen auf die mögliche Anhörung am Dienstag. Unklar bleibt deshalb beispielsweise, um wie viele Personen es geht und ob diese bislang in der Erstaufnahmeeinrichtung in Unna-Massen untergebracht sind.

Sammelanhörungen organisiert der Kreis gemeinsam mit dem Land NRW. „Die Vorführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die keine Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit vorlegen, bei der Vertretung des vermuteten Herkunftsstaates“ sei nach dem Aufenthaltsgesetz (Paragraph 82 Abs. 4) eine zulässige Maßnahme zur Identitätsklärung, sagt Pressesprecher Rolke. Ein solches Verfahren entlaste die beteiligen Vertretungen ausländischer Staaten sowie die Ausländerbehörde, „weil zeit- und personalaufwändige Einzelvorführungen vermieden werden“.
Irak gilt als sicheres Herkunftsland
Bei Sammelanhörungen werden den ausländischen Delegationen zu dem jeweils vorgeführten Ausländer die der Behörde bekannten Unterlagen und Erklärungen zur behaupteten Herkunft vorgelegt. Dann führen die Vertreter der jeweiligen Botschaften mit den Ausländern ausführliche Gespräche.
„Dabei sollen die – unter Umständen auch mit Dialekten eingefärbte – Sprache, die Art und Weise der Verständigung und die kulturellen, geografischen oder gesellschaftspolitischen Kenntnisse des Ausländers über den von ihm behaupteten Herkunftsstaat den Delegationsmitgliedern Aufschluss darüber geben, ob der Ausländer tatsächlich aus diesem Herkunftsland stammt“, erklärt Max Rolke weiter.
Der Irak wird von der Bundesregierung beispielsweise als nicht sicheres Herkunftsland deklariert. Bedeutet: Halten sich irakische Bürger ohne entsprechende Erlaubnis in Deutschland auf, droht ihnen die Abschiebung – „so sieht es das Aufenthaltsgesetz vor“, so Rolke.
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