Birgit Kollmann ist Sachgebietsleiterin im Gesundheitsamt des Kreises Unna.

© Udo Hennes

Kreis Unna zählt jetzt über 100.000 Corona-Fälle – welche Regeln nun gelten

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Der Kreis Unna hat am Donnerstag (5. Mai) die „Schallmauer“ von 100.000 Corona-Fällen geknackt. Außerdem traten neue Regeln in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 05.05.2022, 16:42 Uhr / Lesedauer: 3 min

Wer sich beim Landeszentrum für Gesundheit (LZG) NRW über die Corona-Zahlen informiert, sieht in Bezug auf die Fälle im Kreis Unna eine seit Jahresbeginn rasant steigende Kurve. Waren Ende 2020 erst knapp 10.000 Fälle registriert und ein Jahr später knapp 30.000, sind es inzwischen 100.000. Genauer gesagt, 100.203 mit Stand vom 5. Mai.

Die meisten Menschen haben sich also in den ersten vier Monaten dieses Jahres mit dem Virus infiziert – die Omikron-Variante hat dafür gesorgt. Rein rechnerisch hatte damit bei rund 400.000 Einwohnern inzwischen jeder Vierte Corona, einige haben sich freilich auch mehrfach angesteckt.

Die Kurve zeigt deutlich, wie stark die Zahl der Infektionen im Zuge der Omikron-Welle im Kreis Unna angestiegen ist. Ende 2020 gab es erst 10.000 Corona-Fälle, Ende 2021 rund 30.000. Ein paar Monate später sind es nun 100.000.

Die Kurve zeigt deutlich, wie stark die Zahl der Infektionen im Zuge der Omikron-Welle im Kreis Unna angestiegen ist. Ende 2020 gab es erst 10.000 Corona-Fälle, Ende 2021 rund 30.000. Ein paar Monate später sind es nun 100.000. © Quelle: LZG NRW

Ein aktueller Überblick über die Pandemie-Lage und die seit dem 5. Mai geltenden Test- und Quarantäne-Regeln in Fragen und Antworten.

? Es gibt kaum noch Einschränkungen und die Fallzahlen sinken wieder – hat das zu einer Entspannung der Lage in der Fallbearbeitung und an der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes geführt?

Ja, sagt Sachgebietsleiterin Birgit Kollmann vom Kreis Unna. Weil die Politik die Isolation nach einer Infektion in die Eigenverantwortung der Bürger übertragen hat, bedarf es keiner Anordnung durch das Gesundheitsamt mehr.

Weniger Bürokratie und weniger Fälle sorgen für weniger Arbeit, wenngleich immer noch viel zu tun bleibt. Immer wenn es neue Regelungen gebe, wie es derzeit wieder mit Blick auf die Quarantäne der Fall ist, hätten Betroffene viele Fragen. „Oft spricht das RKI eine Empfehlung aus und es dauert dann einige Zeit, bis das Land NRW den für uns maßgeblichen Erlass schickt“, erklärt Kollmann. Das führe zu einer Verunsicherung, die sich immer auch in den Anfragen an der Corona-Hotline bemerkbar mache.

? Als die Corona-Zahlen zu Beginn des Jahres explodierten, kam das Gesundheitsamt mit der Fallbearbeitung nicht mehr hinterher, stellte kurzfristig neues Personal ein – die sogenannten Covid-Heroes. Sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter aktiv?

Ja, insgesamt arbeiten derzeit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt, die von extern eingestellt wurden. Darunter kamen viele über die Covid-Heroes-Kampagne, aber nicht alle. Der große Vorteil für den Kreis ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zuvor aus anderen Abteilungen im Gesundheitsamt ausgeholfen hatten, inzwischen wieder ihrer regulären Arbeit nachgehen können.

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Für den Fall, dass die Zahlen wieder steigen, gibt es aber eine Zusage vom Personalamt, dass dann auch das Personal im Gesundheitsamt wieder aufgestockt werden kann. „Wir sind für jeden Fall gewappnet“, sagt Birgit Kollmann. Aber natürlich hofft sie, dass eine Ausnahmesituation wie zu Jahresbeginn so bald nicht wiederkommt.

? Welche neuen Regeln gelten seit dem 5. Mai?

Die wichtigsten Änderungen der Test- und Quarantäneverordnung: Infizierte können sich schon am fünften Tag freitesten und Kontaktpersonen müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher war die Freitestung erst am siebten Tag möglich. Nach wie vor ist dafür ein offizieller Test (Bürgertest oder PCR-Test) erforderlich. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen. Zudem besteht für Kontaktpersonen keine Absonderungspflicht mehr. Sie sollen, einer Empfehlung des RKI folgend, lediglich ihre Kontakte reduzieren.

? Was genau habe ich nun zu beachten, wenn ich mich mit Corona infiziere?

Wer selbst infiziert ist, muss sich automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. Diese endet automatisch nach zehn Tagen. Gezählt wird ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses. Schon am fünften Tag kann man sich freitesten und man muss dafür nicht mehr frei von Symptomen sein. Wer einen positiven Test hat, muss enge Kontakte der vergangenen zwei Tage selbst informieren.

Zusätzliche Regeln gelten für infizierte Beschäftigte in „vulnerablen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern und Pflegeheimen: Tätigkeitsverbot, Wiederaufnahme ihrer Arbeit erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit und durch Nachweis einer negativen Testung beim Arbeitgeber.

? Was müssen Haushaltsangehörige und andere enge Kontaktpersonen beachten?

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne. Es gibt lediglich eine Empfehlung, seine Kontakte für fünf Tage zu reduzieren, nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, sich regelmäßig selbst zu testen, auf Symptome zu achten und eine Maske zu tragen. Treten Symptome auf, ist sinnigerweise ein Test durchzuführen.

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Die neuen Regelungen gelten auch für Personen, die vor dem 5. Mai aufgrund der bisherigen Verordnung in Quarantäne oder Isolation waren. Diese können sich ebenfalls nun frühzeitiger freitesten bzw. die Quarantäne als Kontaktperson beenden. Wie der Kreis Unna am Donnerstag mitteilte, würden alle aktuellen Quarantänebescheinigungen des Gesundheitsamtes zeitnah an die neuen Regeln angepasst und per SMS an die Betroffenen versendet.

Die neue Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW in voller Länge findet sich auf https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.