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Corona-Chaos: Was tun, wenn sich das Gesundheitsamt nicht meldet?
Coronavirus
Das Gesundheitsamt des Kreises Unna kann nicht mehr alle Corona-Fälle zeitnah aufnehmen. Für Positiv Getestete heißt das: Sie bekommen erstmal keine Quarantäne-Bescheinigung.
Einen Tag, nachdem das Gesundheitsamt eingeräumt hatte, den Überblick über das Infektionsgeschehen verloren zu haben, meldete die Behörde 483 neue Corona-Fälle für den Kreis Unna. Die Zahlen sind auf der Webseite des Kreises nun mit diesem Zusatz versehen: „Die dargestellten Zahlen spiegeln derzeit aufgrund des hohen Infektionsgeschehens nicht die tatsächliche Lage wider.“
Gesundheitsamt: Bis zur SMS können drei Tage vergehen
Unabhängig von der Aussagekraft der Zahlen stellt sich für Betroffene die Frage: „Was mache ich denn eigentlich, wenn ich positiv getestet wurde, sich das Gesundheitsamt aber gar nicht bei mir meldet?“ Gesundheitsamts-Leiter Josef Merfels räumte am Donnerstag (3. Februar) ein, dass die kürzlich auf ein SMS-Verfahren umgestellte Information und Bescheinigung über die Quarantäne längst nicht mehr tagesaktuell erfolgen könne. Bis die SMS mit dem Link eingeht, könnten bis zu drei Tage vergehen.
Unsere Redaktion weiß sogar von einem Fall, in dem am Sonntag (30. Januar) ein positives Schnelltestergebnis vorlag. Ein PCR-Test am Montag (31. Januar) bestätigte den Befund. Es dauerte aber bis Freitag (4. Februar), ehe die SMS vom Kreis Unna auf dem Smartphone des Betroffenen einging. Mit Datum vom 4. Februar wurde darin eine Quarantäne „ab dem 31. Januar“ festgesetzt.
Der Arbeitgeber muss auch einen positiven Schnelltest akzeptieren
Josef Merfels erklärte dazu: „Es gilt auch ohne den Bescheid vom Gesundheitsamt: Wer einen positiven Test hat, muss sofort in Quarantäne.“ Ziel sei nach wie vor, Betroffene schnell darüber zu benachrichtigen, aber weil dies aktuell nicht wie gewünscht möglich sei, müssten Bürger sich unbedingt selbstständig isolieren.
Das Gesundheitsamt erreichten in diesem Zusammenhang auch viele Fragen von Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber die Quarantäne-Bescheinigung als Nachweis für die Corona-Infektion verlange. „Es genügt aber, dem Arbeitgeber das positive Testergebnis vorzulegen“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.
Schnelltest reicht nicht für den Genesenen-Status
Ein weiteres Problem: Die Bescheinigung des Genesenen-Status, wichtig etwa für die Erfüllung von 2G, können Ärzte und Apotheken derzeit nur auf Grundlage eines positiven PCR-Tests vornehmen. Ein positiver Schnelltest reicht nicht aus. „Dafür“, so Josef Merfels, „brauchen wir schnell eine Lösung: Wenn Leute keinen PCR-Test mehr bekommen, woher bekommen sie dann die Bescheinigung über die Genesung?“ Der Kreis Unna kann das freilich nicht selbst regeln, ist auf das Land angewiesen.
Merfels ist diesbezüglich nicht ohne Hoffnung: „Ich weiß zwar nicht, was nächste Woche passiert, aber wir bekommen ja jede Woche eine neue Vorschrift.“
- Das Gesundheitsamt meldete am Freitag den 578. Todesfall seit Pandemiebeginn: Verstorben sei ein 87 Jahre alter Mann aus Lünen am 3. Februar mit dem Status „geimpft“.
- In stationärer Behandlung befanden sich weiterhin 100 Patienten.