Die Maske weicht immer mehr aus dem öffentlichen Raum zurück: Einen Monat nach Aufhebung der Maskenpflicht in Bus und Bahn gibt es am 1. März die nächste Lockerung. Und die betrifft in erster Linie das Personal von medizinischen Einrichtungen.
Denn die Beschäftigten von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen ab Mittwoch auf den Mundschutz verzichten, wie der Krankenhausverbund Klinikum Westfalen bekannt gibt. Dann läuft die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen aus; es gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Dazu gehört allerdings, dass Besucher und ambulante Patienten von medizinischen Einrichtungen immer noch zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind.
Kamener Arzt versteht Lockerung der Maskenpflicht
Die Änderung der Maskenpflicht leuchtet dem Kamener Hausarzt Dr. Thomas Heine ein: „Aus meiner Praxis kann ich bestätigen, dass die Gefährdung durch Corona aktuell nicht zugenommen hat.” So gebe es zwar weiterhin häufige Infektionen – teilweise auch mit lang anhaltenden Beschwerden, so der Mediziner –, doch seien schwerwiegende Krankheitsverläufe „extrem selten”.
Aus diesem Grund hält er die Lockerung der Maskenpflicht für nachvollziehbar. Dass Patienten allerdings weiterhin Maske tragen, findet der Hausarzt ebenfalls richtig: „In Arztpraxen ist es auch unter Beachtung von Schutzmaßnahmen nicht auszuschließen, dass infektiöse Personen auf schwer kranke Patienten mit einem gestörten Immunsystem treffen.” Um dort ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten, wird hier am Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen festgehalten.

Hellmig-Krankenhaus verzichtet auf Corona-Tests
Besucher von medizinischen Einrichtungen können jetzt aber zumindest auf einen Corona-Test verzichten, wie das Klinikum Westfalen in einer Mitteilung berichtet: „Das Betreten unserer Krankenhäuser ist ab März ohne vorherigen Test möglich.” Bislang mussten die Besucher der zum Klinikum Westfalen angehörigen Krankenhäuser – darunter auch das Hellmig-Krankenhaus in Kamen – zuhause noch einen Selbsttest durchführen. Jetzt beschränkt sich die Testpflicht auf stationäre Patienten, die „nach der Aufnahme von dem Pflegepersonal auf der Station auf das Corona-Virus getestet werden.”
Dass die Maßnahmen auf diese Art gelockert werden, muss aber nicht heißen, dass sie nicht zurückkehren können, erklärt Dr. Heine: „Am wichtigsten ist es, den Pandemieverlauf immer wieder kritisch auf Schutzmaßnahmen zu hinterfragen.” Wenn die Situation mit Blick auf Infektionszahlen und der Schwere von Verläufen wieder prekärer wird, solle man die Maßnahmen wieder hochfahren, so Heine.
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