In dem Wissen einer fehlenden Fahrerlaubnis soll ein Mann (37) aus Bergkamen einem Mitarbeiter seines damaligen Restaurants in Kamen am 28. Dezember 2023 sein Auto überlassen haben.
Der Fahrer hat kurz darauf an der Hochstraße in Kamen einen Unfall verursacht. Wenig später konnte die Polizei den 37-jährigen Chef als Halter des Wagens ermitteln. Es wurde eine Anzeige wegen „Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ geschrieben. Der damalige Chef des Mannes soll also bewusst zugelassen haben, dass sein Angestellter ohne Führerschein Auto fährt. Im Kamener Amtsgericht Kamen streitet der Angeklagte das jedoch ab.
„Er ist mit dem Auto abgehauen, ohne mich zu fragen. Er hat einfach den Schlüssel genommen. Ich kannte den Mann gar nicht. Er war ein Minijobber, aber nicht der Fahrer. Das war ein anderer“, sagt der Bergkamener aus.
Nach dem Unfall habe er nichts mehr von dem Mann gehört. Er wisse nicht, wo dieser sich aufhalte. Damit steht der Angeklagte nicht allein da. Auch für das Gericht ist der Fahrer unauffindbar.
Das ist letztlich auch der Hauptgrund dafür, dass der Richter das Verfahren gegen den 37-Jährigen eingestellt hat. Einen Freispruch könne es für ihn nicht geben, da noch nicht alle Beweismittel ausgeschöpft seien, erklärte der Vorsitzende dem Angeklagten. Der ist letztlich auch mit einer Einstellung zufrieden.