Zwei Gruppen junger Leute treffen in der Nacht des 9. Juni 2023 auf dem Kirchplatz in Kamen aufeinander. Zunächst ist alles friedlich. Dann geht die Mutter eines Mannes zur anderen Gruppe und bittet sie, die Musik leiser zu machen.
Kaum ist die Frau weg, erscheint ihr Sohn plötzlich. Mit beiden Händen würgt er einen aus der anderen Gruppe, bis dessen Freunde dazwischen gehen. Der damals 20-Jährige lässt von seinem Opfer ab und entfernt sich.
Aber nur, um aus seinem Auto eine Softairwaffe zu holen. Aus etwa zehn Metern Entfernung feuert er mit kleinen Plastikkugeln im Dauerschuss auf die fremde Gruppe. Ein anderer Mann wird mehrfach am Arm getroffen.
Der Fall landet im Amtsgericht Kamen. Der Angeklagte legt sofort ein Geständnis ab. Er habe viel Alkohol getrunken. 1,9 Promille wurden in der Tatnacht bei einer späteren Polizeikontrolle festgestellt.
„Es tat nur etwas weh“
Die beiden Geschädigten geben im Zeugenstand an, es sei ihnen nichts passiert. Sie hätten keine Schmerzen gehabt. Die Plastikkügelchen hätten lediglich einen roten Flecken hinterlassen, sagt der Getroffene (19) aus. „Es war so ein Zwicken. Es tat nur etwas weh.“
Der Gewürgte erklärt, der Griff um seinen Hals habe ein paar Sekunden gedauert. Im ersten Moment habe er Angst gehabt, aber keine echte Todesangst. Der Angeklagte entschuldigt sich bei beiden.
Mit drei Vorstrafen ist der Kamener kein unbeschriebenes Blatt. Er ist wegen Sachbeschädigung, Trunkenheitsfahrt und gefährlicher Körperverletzung vorverurteilt. Bezüglich der aktuellen, gefährlichen Körperverletzung mit der Softairwaffe geht das Gericht von einem minderschweren Fall aus.
Es habe keine schweren Verletzungen gegeben, der Angeklagte sei alkoholisiert gewesen und habe aus großer Distanz geschossen, fasst der Vertreter der Staatsanwaltschaft zusammen. Gefährlich sei die Waffe dennoch: „Es war ein Zufall, wo die Kugeln treffen. Das Ganze hätte anders ausgehen können. Eine Kugel hätte den Mann im Auge treffen können.“
5000 Euro Geldstrafe
Der Richter verurteilt den Kamener schließlich wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung, gemessen an einem Monatseinkommen von etwa 1600 Euro, zu 5000 Euro Geldstrafe.
„Sie haben aus nichtigem Grund zwei Leute attackiert“, begründet der Vorsitzende. Dass überhaupt eine Waffe ins Spiel gekommen war, schreibt der Richter der Alkoholisierung zu.
