Kamener Rathaus Maskenpflicht entfällt im neuen Jahr

Maskenpflicht im Rathaus entfällt im neuen Jahr
Lesezeit

Wer im Rathaus etwas zu erledigen hat, muss keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht für Besucher in der Verwaltungszentrale und weiteren städtischen Gebäuden wird im neuen Jahr aufgehoben. „Grund ist die dann geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW“, teilte die Stadt Kamen jetzt mit.

Schon jetzt gab es für die Maskenpflicht im Rathaus viele Ausnahmen. Wer als Teilnehmer oder Zuschauer Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse besuchte, brauchte den Mund-Nasen-Schutz nicht am Platz zu tragen. So war es auch beim Haushaltsbeschluss Anfang Dezember sowie am vorigen Montag bei der Informationsveranstaltung zur Energiekrise in der Stadthalle.

Die Stadt Kamen empfiehlt Besuchern, im Gebäude freiwillig „in Situation mit engen Menschen-Ansammlungen“ eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Bekanntlich werden Coronaviren durch winzige Schwebeteilchen in der Luft übertragen und insbesondere FFP2-Masken und das Lüften können das Ansteckungsrisiko reduzieren.

Ein bestimmter Spuckschutz gehört im Rathaus nun schon fast zum Mobiliar und bleibt. „Mittels Plexiglasscheiben in kundenrelevanten Bereichen wird die Sicherheit“ von Mitarbeitern und Besuchern „weiter aufrecht gehalten und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungen, nicht nur mit Covid- sondern auch Grippe oder SARS-Viren, geleistet“, heißt es in der Mitteilung.

Das Rathaus ist zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen, sodass Behördengänge erst wieder im neuen Jahr möglich sind. Termine gibt es bei kamen.de oder unter Tel. 02307/148-3050.