Mann aus Kamen wegen versuchten Mordes angeklagt Messerstecherei kommt vor Gericht

Mann aus Heeren-Werve wegen versuchten Mordes angeklagt
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Der Mann, der im vergangenen September in Kamen einen 33-Jährigen niedergestochen haben soll, hat dabei heimtückisch gehandelt. Das meint die Dortmunder Staatsanwältin Maribel Andersson. Sie hat den mutmaßlichen Täter deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt, wie sie Anfrage berichtete.

Die Bluttat hatte sich in der Nacht auf den 18. September 2024 an der Mittelstraße in Heeren-Werve abgespielt. Dort wohnte die Ex-Freundin des Tatverdächtigen, der ebenfalls aus dem Stadtteil kommt. Ihm wird vorgeworfen, in die Wohnung der Frau eingedrungen zu sein und ihren neuen Partner mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Ob der Mann sich tatsächlich vor Gericht verantworten muss, ist allerdings noch nicht klar. Die zuständige Kammer des Landesgerichtes Dortmund habe noch nicht entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte Pressesprecherin Nesrin Öcal auf Nachfrage mit.

Mann soll Sohn der Ex-Partnerin gewürgt haben

Kommt es zum Prozess, muss sich der Heeren-Werver wegen einer weiteren Gewalttat verantworten: Nach Angaben von Öcal wird ihm eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, die er am 9. Juli 2024 begangen haben soll. Laut Anklage hat er den Sohn seiner früheren Lebensgefährtin gewürgt.

Der Eingangsbereich des Landgerichts in Dortmund.
Weil dem Angeklagten eine hohe Haftstrafe droht, wird der Fall vor dem Landgericht Dortmund verhandelt. © Bernd Thissen/dpa

Darüber hinaus wirft die Anklage ihm Widerstand gegen und einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Bedrohung vor. Die soll er begangenen haben, als ihn Polizeibeamte kurz nach der Messerstecherei festnahmen.

Der Verdächtige floh zunächst aus der Wohnung an der Mittelstraße, kehrte später aber zurück. In der Zwischenzeit hatte die Mutter der Frau, die ebenfalls in dem Haus wohnt, die Polizei alarmiert. Die Beamten überwältigten den mutmaßlichen Täter. Später kam der Mann in Untersuchungshaft. Solange er nicht verurteilt ist, gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Schuldfähigkeit spielt eine Rolle

Sollte die Staatsanwältin ihren Vorwurf vor Gericht beweisen können, droht dem Mann aus Heeren-Werve eine lange Zeit im Gefängnis. Auch ein versuchter Mord kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht hat aber auch die Möglichkeit, die Haftstrafe zu reduzieren.

Kommt es zum Prozess in Dortmund, wird die Frage der Schuldfähigkeit eine Rolle spielen. Der Tatverdächtige hatte dem Haftrichter gesagt, er sei in der Tatnacht betrunken gewesen und könne sich an nichts erinnern. Dass der mutmaßliche Messerstecher unter Alkohol stand, ist wohl unstrittig. Inwiefern deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit infrage komme, müsse vor Gericht geklärt werden, sagte die Staatsanwältin. Das wirke sich im Falle einer Verurteilung auf die Höhe der Strafe aus.