Kamener schlägt auf betrunkene Freundin ein Sie soll ihn beleidigt und provoziert haben

Mann schlägt wegen Beleidigungen auf seine Freundin ein
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Immer wieder kommt es in einer Beziehung zu Streit. Am 19. Juli 2024 ist es mal wieder so weit. Die betrunkene Frau soll den 39-Jährigen im gemeinsamen Zimmer der Obdachlosenunterkunft am Schwimmbad in Kamen übel beleidigt haben.

Schließlich hält er die Provokation nicht mehr aus, sagt er in seinem Strafprozess im Kamener Amtsgericht. Er verpasst seiner Freundin einen Faustschlag ins Gesicht und tritt ihr barfuß in den Bauch. Zurück bleiben ein blaues Auge und Schmerzen.

Am 7. August dasselbe Spiel. Sie beleidigt und provoziert, er holt aus. Mit 2,3 Promille hat die Frau wieder einen hohen Alkoholpegel. Der Angeklagte ist hingegen jedes Mal nüchtern.

Aufgrund der sich häufenden Vorfälle erteilt eine Mitarbeiterin der Stadt dem 39-Jährigen ein Hausverbot für die Obdachlosenunterkunft. Dagegen verstößt der Kamener allerdings am 30. August. Mutmaßlich, um seine Freundin aufzusuchen, betritt er das Gebäude. Als er von einer Mitarbeiterin des Hauses verwiesen wird, macht er kein Theater und geht ruhig hinaus, gibt die 24-Jährige im Gericht an.

Geschädigte verlässt Gerichtsgebäude vor ihrer Zeugenaussage

Bei Aufruf des Prozesses ist die als Zeugin geladene Freundin pünktlich da. Das Gericht will sie als Letztes hören. Doch dazu kommt es nicht. Als alle anderen Zeugen vernommen sind, darunter Polizisten, die bestätigen, dass die Frau nach den Schlägen Schwellungen und Rötungen im Gesicht hatte, ist die Geschädigte an der Reihe.

Sie kommt beim Aufruf aber nicht in den Saal. Von den Wachtmeistern erfährt der Richter, dass die Frau das Gebäude verlassen hatte. Das zieht ein Ordnungsgeld von 500 Euro für die Verschwundene nach sich.

Die Faustschläge, den Bauchtritt und den Hausfriedensbruch räumt der Angeklagte ein. Ihm darüber hinaus vorgeworfene Kniestöße und eine Drohung gegen seine Freundin streitet der Kamener ab.

Da die Zeugin verschwunden ist, stellt das Gericht diese beiden Punkte mit Blick auf die im Übrigen zu erwartende Strafe ein. Eine Vorstrafe wegen Hehlerei bringt der 39-Jährige mit. Für die beiden Körperverletzungen und den Hausfriedensbruch verurteilt der Richter den Bürgergeldempfänger zu 120 Tagessätzen à 10 Euro.

Strafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln

Menschlich sei das Ganze nachvollziehbar, aber der Angeklagte müsse lernen, bei Provokationen und Beleidigungen wegzugehen, statt auszurasten. Sonst lande der 39-Jährige irgendwann noch im Gefängnis, so der Vorsitzende.

„Mir ist klar, dass Sie lange, lange daran zahlen müssen“, sagt der Richter. Der Angeklagte könne die Strafe aber auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Das sei vielleicht ganz gut für den Kamener. Dann hätte er einen strukturierten Tagesablauf, bemerkt der Vorsitzende.