Mutmaßlich ehrverletzende und bedrohliche Äußerungen eines früheren AfD-Funktionärs aus Dortmund beschäftigen die Behörden.

© dpa (Symbolbild)

Hetze im Netz: Früherer AfD-Funktionär wird von Polizei gesucht

dzUnbekannt verzogen

Der Mann soll Mitarbeiter des Ordnungsamts in Kamen bei Facebook beleidigt und bedroht haben, doch das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Nun wird der frühere Dortmunder AfD-Funktionär von der Polizei gesucht.

Kreis Unna/Dortmund

, 27.05.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Fall von Hetze im Internet, die sich gegen Mitarbeiter des Ordnungsamts in Kamen richtete, weitet sich aus. Nicht nur die Stadt Kamen hat Strafanzeige gegen einen ehemaligen AfD-Funktionär aus Dortmund erstattet, der sich durch ehrverletzende und bedrohende Äußerungen strafbar gemacht haben soll.

Insgesamt vier Ermittlungsverfahren wurden nach Auskunft eines Behördensprechers bei der Staatsanwaltschaft Dortmund eingeleitet – wegen Bedrohung, Verleumdung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Die Vorwürfe beziehen sich auf verschiedene Vorgänge im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020.

„Nazi-Methoden“ und „Corona-Söldner“

Nähere Einzelheiten sind nur zu dem Fall bekannt, der sich auf Äußerungen am 3. Dezember bei Facebook bezieht. Der Mann soll sich in dem sozialen Netzwerk unter seinem Klarnamen an einer Diskussion über die Coronaschutz-Maßnahmen beteiligt haben. Zu lesen waren Äußerungen, die als Bedrohung und Beleidigung von Mitarbeitern des Ordnungsdiensts sowie als Angriff auf deren Privatsphäre aufgefasst werden können. Unter anderem fielen die Worte „Knecht Ruprecht“, „Corona-Söldner“, „Ordnungsdezernentendarsteller“ sowie „Nazimethoden“. Erwähnt wurde auch das Dritte Reich, und außerdem stand dort, ihm lägen „sämtliche personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kamener Ordnungsamts“ vor.

Die eingeschaltete Polizei hat bei der Aufklärung dieses und weiterer Fälle ein nicht unwesentliches Problem: Die Beamten konnten den Verdächtigen nicht ausfindig machen, um ihm rechtliches Gehör zu verschaffen. Die Behördenpost soll ins Leere gelaufen sein, obwohl der Mann verpflichtet sein soll, eine ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen, nachdem er in einem anderen Fall am 13. November 2019 vom Amtsgericht Lünen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt

Die Ermittlungsverfahren sind nun so lange auf Eis gelegt, bis der zeitweise in Selm wohnhafte Mann wieder auftaucht. Er ist zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, was eine Form der Personenfahndung darstellt. „Für einen Haftbefehl reichen die Vorwürfe nicht aus“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund.

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Dahinter steht eine Regelung aus der Strafprozessordnung: Steht der Eröffnung oder Durchführung des Hauptverfahrens für längere Zeit die Abwesenheit des Beschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen und ist die öffentliche Klage noch nicht erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, nachdem sie den Sachverhalt so weit wie möglich aufgeklärt und die Beweise so weit wie nötig gesichert hat.

Die Polizisten und Staatsanwälte haben letztlich dasselbe Problem wie zuvor schon Kollegen anderer Behörden. Die Stadt Selm hatte vor einigen Jahren schon einmal vergeblich versucht, ein Schreiben mit Steuerforderungen an den Gewerbetreibenden zuzustellen. Ähnlich ging es dem Kreis Unna.