Besucher des Hellmig-Krankenhauses sparen sich jetzt den Gang zum Testzentrum. Nachdem eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlassen wurde, hat der Krisenstab des Kamener Krankenhauses in der vergangenen Woche darüber abgestimmt, inwiefern sich die neuen Regeln auf die Klinik anwenden lassen. Das Urteil: Die Maßnahmen werden genau so übernommen, wie vom Land aufgeführt.
Bislang musste ein von offizieller Stelle durchgeführter, negativer Corona-Test vorgelegt werden. Das konnte ein Schnelltest aus einem Testzentrum sein, der nicht älter als 24 Stunden war, oder ein PCR-Test aus den letzten 48 Stunden. Diese Nachweise sind jetzt nicht mehr nötig – stattdessen müssen Besucher einen Selbsttest durchführen. Eine mündliche Versicherung über das negative Ergebnis reicht dann aus. Bei Zweifeln, zum Beispiel aufgrund von Krankheitssymptomatik, kann das Krankenhaus einen erneuten Schnelltest anfordern, wie das Klinikum Westfalen, zu dem das Hellmig-Krankenhaus gehört, auf seiner Webseite bekannt gibt.
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt Bestandteil der Besuchsregeln. Auch die Begrenzung, dass sich nur zwei Besucher gleichzeitig in einem Patientenzimmer aufhalten dürfen, bleibt bestehen. Dafür besteht weder ein Limit für die Anzahl an Besuchern, die ein Patient am Tag insgesamt empfängt, noch für die Zeit, die diese im Krankenhaus verbringen.
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