
Die Energiekrise und die damit höheren Kosten für Strom und Erdgas dürften manchen Haushalt schwer belasten. Bisher spiegelt sich das noch nicht wider in den Zahlen, die den GSW vorliegen. „Noch ist nicht so viel passiert“, so Geschäftsführer Jochen Baudrexl. © Luhmann/dpa
GSW verzeichnen über 100 Stromsperren: „Noch ist nicht viel passiert“
Energiekrise
Die GSW merken es als erstes, wenn viele Bürger überfordert sind, sich Strom und Erdgas zu leisten. Die Energiekrise spiegelt sich allerdings noch nicht wider im aktuellen Zahlenwerk.
Während die Preise für Strom und Erdgas seit Jahresbeginn extrem in die Höhe geschnellt sind und einen Rekord nach dem anderen aufstellen, spiegelt sich die Not vieler Menschen noch nicht wider im Zahlenwerk des örtlichen Energieversorgers. Die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) haben in diesem Jahr bisher 138 sogenannter Stromsperren verhängt. „Noch ist nicht so viel passiert“, ordnet Geschäftsführer Jochen Baudrexl auf Anfrage der Redaktion ein. Zum Vergleich: Voriges Jahr gab es im gesamten GSW-Verbreitungsgebiet 227 Stromsperren. Diese werden verhängt, wenn die Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlt werden (können).
Mieter haben oftmals keine eigenen Gasthermen
Die Stadtwerke sind im Übrigen kein zuverlässiger Indikator, wie es in Krisenzeiten um die Liquidität der Bürger aus Kamen, Bergkamen und Bönen bestellt ist.
Das liegt daran, dass vor allem Bürger mit weniger Einkommen schwerer unter der Energiekrise zu leiden haben – und die leben oftmals zur Miete und rechnen ihre Energiekosten direkt über den Vermieter ab. „Weil der Vermieter Kunde bei uns ist, werden diese Vorgänge nicht bei uns erfasst“, so Baudrexl. Es gebe wenige Mietwohnungen, in denen die Mieter eigene Gasthermen betreiben. Die Wärmeversorgung laufe in der Regel zentral.
Mehrere Möglichkeiten, den Strom abzustellen
Eine Stromsperre bedeutet im Übrigen für die Kunden oftmals gleichzeitig auch eine indirekte Erdgassperre. „Ohne Strom laufen auch die Heizungen nicht“, so Baudrexl.
Energieversorgern wie den GSW stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung eine Stromsperre durchzuführen: Der Ausbau des Stromzählers, die Fernabschaltung mittels intelligenter Stromzähler, die Entfernung der Hauptsicherungen und Ersatz durch sogenannte „Schutzkappen“ und auch die Trennung der Zuleitung an den Transformatorenstationen bzw. Verteilerstationen.
Neue Vorgaben für Energieversorger seit 2021
Im Jahr 2021 wurden im Übrigen die Vorgaben für Energieversorger geändert, die sie bei der Durchführung von Stromsperren gegenüber Haushaltskunden einzuhalten haben: Mit der Androhung einer Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzuges haben sie den betroffenen Kunden über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren, die für den Kunden keine Mehrkosten verursachen – beispielsweise mit Hinweisen auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder auf eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung.
Jahrgang 1968, aufgewachsen in mehreren Heimaten in der Spannbreite zwischen Nettelkamp (290 Einwohner) und Berlin (3,5 Mio. Einwohner). Mit 15 Jahren erste Texte für den Lokalsport, noch vor dem Führerschein-Alter ab 1985 als freier Mitarbeiter radelnd unterwegs für Holzwickede, Fröndenberg und Unna. Ab 1990 Volontariat, dann Redakteur der Mantelredaktion und nebenbei Studium der Journalistik in Dortmund. Seit 2001 in Kamen. Immer im Such- und Erzählmodus für spannende Geschichten.
